Allgemeine Geschäftsbedingungen

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we-dev e.U.
Franzosenhausweg 29
4030 Linz, Österreich

E-Mail: hallo@kalkuel.at
Firmenbuchnummer: FN 605909 v

Geltung und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die kostenlose sowie kostenpflichtige Nutzung der von der we-dev e.U. (nachfolgend „Anbieter“ oder „uns“) zur Verfügung gestellten Softwarelösung kalkül (nachfolgend „kalkül“). Die Nutzung der Plattform, einschließlich der Registrierung, erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB. Bei einer fortlaufenden oder bereits bestehenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch dann als Vertragsbestandteil, wenn sie im Einzelvertrag oder Angebot nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist und kein Gründungsgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 3 KSchG vorliegt.

Mit kalkül können Nutzer einfach Angebote, Rechnungen, Mahnungen und weitere Geschäftsdokumente erstellen und versenden. Zudem bietet die Software eine übersichtliche Verwaltung wichtiger Daten (z.B. Kontakte, Produkte).

Sonstige entgegenstehende Bedingungen (z.B. AGB) Dritter (z.B. des Kunden) kommen nur im Fall einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung zur Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss seine eigenen AGB zu Grunde legt, selbst wenn der Anbieter diesen bei Kenntnis nicht widerspricht.

Registrierung

Für die Nutzung von kalkül ist eine Registrierung erforderlich. Bei der Registrierung stimmt der Kunde diesen AGB zu; dies geschieht ausdrücklich durch den entsprechenden Hinweis: „Mit der Registrierung stimme ich den AGB ausdrücklich zu.“ Zur Registrierung benötigt der Kunde eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort, das später festgelegt werden kann. Zur Bestätigung der Registrierung wird dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail zugesendet. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse und Festlegen eines Passworts stehen die kostenlosen Funktionen von kalkül sofort zur Verfügung.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Richtigkeit der angegebenen Daten in Einzelfällen zu überprüfen.

Es besteht kein Recht auf Registrierung. Der Anbieter ist berechtigt, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Ablauf des Kaufprozesses

  1. Beginn des Kaufprozesses: Der Kunde wird durch Klicken auf eine entsprechende Schaltfläche innerhalb der Software zum Kaufprozess des kostenpflichtigen Abonnements weitergeleitet. Hier hat der Kunde die Wahl zwischen monatlicher oder jährlicher Zahlungsweise. Der jeweils anfallende Betrag wird nach Auswahl der gewünschten Zahlungsperiode klar und deutlich angezeigt. Sollte der Anbieter zu diesem Zeitpunkt Sonderaktionen oder kostenlose Probezeiträume anbieten, wird der Kunde im Rahmen dieses Auswahlprozesses hierüber informiert.
  2. Eingabe und Validierung der Zahlungsdaten: Die Zahlung erfolgt mittels SEPA-Lastschrift. Der Anbieter verwendet hierbei die vom Kunden im Unternehmensprofil hinterlegte IBAN. Sollte keine IBAN hinterlegt sein, wird der Kunde zur Eingabe einer gültigen IBAN aufgefordert. Es erfolgt eine Basisvalidierung der eingegebenen IBAN. Der Kunde wird darauf hingewiesen, wenn die IBAN möglicherweise ungültig ist, jedoch findet keine automatische Korrektur der Daten durch den Anbieter statt.
  3. Korrektur von Eingabefehlern: Der Kunde hat vor Abschluss des Kaufprozesses die Möglichkeit, seine eingegebenen Daten zu überprüfen und etwaige Eingabefehler zu korrigieren.
  4. Vertragsabschluss: Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig abonnieren“ schließt der Kunde einen verbindlichen Vertrag über das kostenpflichtige Abonnement ab. Dabei ist zu beachten, dass der Kunde bereits zuvor einen Vertrag über die Nutzung der kostenlosen Software geschlossen hat, welcher weiterhin gilt. Mit Abschluss des kostenpflichtigen Abonnements werden jedoch die vertraglichen Bestimmungen des Abonnements, einschließlich der Zahlungspflichten und des erweiterten Funktionsumfangs, für den Kunden relevant.
  5. Bereitstellung der Vertragsbedingungen: Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die aktuelle Version des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), über die Website des Anbieters oder innerhalb der Software in den Einstellungen herunterzuladen und einzusehen.
  6. Kaufprozess für Add-Ons: Der Kaufprozess für kostenpflichtige Add-Ons folgt denselben Schritten wie der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements. Der Kunde erhält eine detaillierte Aufschlüsselung der Preise für das Abonnement sowie für jedes hinzugebuchte Add-on vor Abschluss des Kaufprozesses.

Pflichten des Kunden

Um die vollständige Nutzung der Plattform zu gewährleisten, muss der Kunde die jeweils neuesten (Browser-)Technologien verwenden oder deren Verwendung sicherstellen. Bei der Nutzung älterer Technologien kann es vorkommen, dass der Kunde die angebotenen Leistungen nicht vollständig nutzen kann.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Passwort, Benutzername) streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Gibt der Kunde seine Zugangsdaten an Dritte weiter, so haftet er für sämtliche aufgrund dessen verursachte Schäden.

Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, von allen in der Software gespeicherten oder verarbeiteten Daten regelmäßig Backups zu erstellen und für deren ordnungsgemäße Sicherung zu sorgen.

Der Kunde hat Kenntnis darüber, dass der Anbieter seine Leistungen nur dann erbringen kann, wenn er den Anbieter unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgt, die für die Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlich und zweckdienlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter über alle relevanten Umstände zu informieren, die für die Erbringung der Leistungen notwendig sind. Dazu gehört auch die Mitteilung aller relevanten Vorgänge, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, selbst wenn diese Umstände erst während der Auftragsausführung bekannt werden.

Der Kunde trägt den Aufwand und die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem Anbieter wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (wie Pläne, Briefingunterlagen, Schnittstellenbeschreibungen, Datenbankdiagramme, Logos, Fotos, Texte etc.) auf eventuelle bestehende Urheber‐, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.

Der Anbieter haftet nicht für die Verletzung derartiger Rechte. Wird der Anbieter wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Anbieter schad‐ und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

Automatisierte Vorschläge in der Software, wie beispielsweise zu steuerlichen Themen, müssen vom Kunden überprüft werden und dürfen nicht ohne eigene Überprüfung verwendet werden.

Leistung, Wartung und Updates

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die kostenlose Version nur einen eingeschränkten Funktionsumfang bietet. Zusätzliche Add-Ons können separat abonniert werden, um den Leistungsumfang zu erweitern.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang der kostenlosen Version jederzeit zu ändern, insbesondere auch Funktionen und/oder Add-Ons zu entfernen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die auf der Webseite bereitgestellten Tipps, wie etwa zu Steuern oder Förderungen, lediglich allgemeine Hinweise sind und keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen. Diese Informationen können eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Der Anbieter behält sich insbesondere im Hinblick auf eine angemessene IT-Sicherheit das Recht vor, nach eigenem Ermessen Updates und Wartungsarbeiten im IT-Bereich durchzuführen, um ein adäquates Sicherheitsniveau sicherzustellen. Der Anbieter informiert seine Kunden rechtzeitig über geplante Update- und Wartungsarbeiten (z.B. für neue Features) sowie über dadurch entstehende Kosten für den Kunden, wenn diese zu Ausfällen oder anderen Nachteilen führen könnten.

Individuelle Entwicklungen für Kunden werden hinsichtlich Service, Weiterentwicklung und Updates gesondert nach den jeweils aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

Verfügbarkeit / Stilllegung des Service

Der Anbieter leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit seiner Leistungen (Services) im Rahmen der kostenlosen Nutzung. Für Kunden, die kostenpflichtige Produkte in Anspruch nehmen, wird eine Service-Level-Vereinbarung (SLA) mit einer garantierten Verfügbarkeit von 99,5 % der abonnierten Leistungen gewährt.

Ausfallszeiten durch geplante Wartungsarbeiten, Software-Updates und aufgrund von Umständen (z.B. technische Störungen bei Dritten, höhere Gewalt), die nicht im Einflussbereich vom Anbieter liegen und daher von ihm auch nicht zu vertreten sind und durch die von ihm angebotenen Services über das Internet nicht erreichbar sind, können nicht ausgeschlossen werden und gelten nicht als Ausfallszeiten im Sinne der SLA.

Der Anbieter ist berechtigt, den Service, welcher Gegenstand dieses Vertrages ist, zur Gänze oder teilweise stillzulegen, falls seine Sicherheit oder die Sicherheit von Kunden gefährdet ist. Dieses Recht besteht auch, wenn der Weiterbetrieb des Services oder einzelner Teile davon für den Anbieter wirtschaftlich unzumutbar wird. Der Anbieter wird die Kunden über solche Maßnahmen unverzüglich informieren. Bei kostenpflichtigen Produkten kann der Anbieter das Vertragsverhältnis gemäß Punkt 7 kündigen.

Kennzeichnung

Im Rahmen der kostenlosen Nutzung ist der Anbieter berechtigt, auf allen System-, Software- und Hardwarekomponenten (z.B. in E-Mails) sowie in allen Werbemaßnahmen auf sich selbst und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kennzeichen (wie Marken-, Urheberrechts- oder andere Vermerke) beizubehalten und das Recht des Anbieters zur Namensnennung zu wahren.

Dauer und Kündigung

Bei kostenlosen Verträgen gilt:

Das Vertragsverhältnis über die kostenlose Nutzung von kalkül wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und sein Konto löschen. Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Sollte ein Account für einen Zeitraum von einem Jahr inaktiv sein, kann dieser nach vorheriger Information per E-Mail ebenfalls gelöscht und das Vertragsverhältnis beendet werden.

Bei kostenpflichtigen Verträgen gilt:

Dauerschuldverhältnisse (wiederkehrende Leistungen) werden auf unbestimmte Dauer geschlossen. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende bei 1-Monats-Abonnements und zum Jahresende bei 1-Jahres-Abonnements kündigen.

Für alle Verträge gilt:

Der Anbieter ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder wird, oder wenn die Leistung trotz Setzung einer mindestens 7-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird. Auch wenn dem Anbieter nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Erbringung der Haupt- und Nebenleistungen des Kunden als nicht mehr gesichert erscheinen lassen, und der Kunde auf Aufforderung des Anbieters weder Vorauszahlungen leistet noch eine angemessene Sicherheit (z.B. Bankgarantie) stellt, kann der Anbieter außerordentlich kündigen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, bereits geleistete Lieferungen vom Kunden zurückzufordern oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Die Rückgabe erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Etwaige Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Transportsperren und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Anbieter von der vereinbarten Lieferfrist sowie der Lieferverpflichtung. Unabhängig davon steht dem Anbieter in solchen Fällen ein uneingeschränktes und sofortiges Rücktrittsrecht zu.

Der Anbieter kann ein Dauerschuldverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen und den Zugang entziehen, wenn der Kunde mit der Zahlung des entsprechenden Entgelts für mindestens 1 Monat in Verzug ist.

Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen und/oder den Zugang zu kalkül zu sperren. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

Preise und Zahlung

Die Registrierung auf der Plattform ist kostenfrei. Etwaige Kosten für Datentransfer oder ähnliche Gebühren, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform beim Netzbetreiber entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen.

Bei Auswahl eines kostenpflichtigen Abonnements oder eines Add-Ons gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

Kunden können jederzeit in einen höheren Tarif wechseln. Mit dem Wechsel beginnt die Mindestvertragslaufzeit des neuen, höherwertigen Tarifs. Die bereits gezahlten Beträge für die verbleibende Laufzeit des bisherigen, niedrigeren Tarifs werden auf den neuen Vertrag angerechnet.

Wiederkehrende Leistungen werden je nach gewähltem Abonnement entweder monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wird.

Werkleistungen und Dienstleistungen werden in der Regel nach Erbringung abgerechnet. Der Anbieter kann jedoch auch Zwischenrechnungen stellen. Die Fälligkeit solcher Zwischenrechnungen tritt sofort und ohne Abzüge ein, sofern nicht anders in der Rechnung angegeben.

Alle vom Anbieter erbrachten Leistungen, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarten Kosten abgedeckt sind, werden vom Kunden gesondert vergütet (z.B. Schulungen, technische Implementierung). Alle dem Anbieter entstehenden Barauslagen und Gebühren sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge des Anbieters sind grundsätzlich unverbindlich und kostenpflichtig. Sollte sich im Verlauf der Auftragserfüllung herausstellen, dass die tatsächlichen Kosten die ursprünglich schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 10 % überschreiten, wird der Anbieter den Kunden umgehend auf die höheren Kosten hinweisen.

Preise für zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Service, Anpassungen) werden nach den Stundensätzen berechnet, die am Tag der Leistungserbringung gültig sind. Dies gilt auch für Fahrtspesen und Aufenthaltskosten des Auftraggebers.

Die vereinbarten Preise und Stundensätze sowie Nebenforderungen sind gemäß dem von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 oder einem Nachfolgerindex wertgesichert. Der Ausgangswert für die Anpassung ist die bei Vertragsabschluss aktuell veröffentlichte Indexzahl. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Jänner des folgenden Jahres und wirkt sich auf die Preise für die folgenden 12 Monate aus.

Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2% bleiben unberücksichtigt. Betragen die Schwankungen 2% oder mehr, wird die gesamte Änderung berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt einer Preisänderung geltende Indexzahl bildet die Bezugsgröße für eine nachfolgende Preisänderung.

Rabatte und Sonderkonditionen gelten ausschließlich unter den konkret angegebenen Bedingungen. Rabatte, die für Neukunden gewährt werden, sind ausdrücklich nicht auf Vertragsverlängerungen anwendbar.

Die Rechnungen des Anbieters sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und binnen 10 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen, wenn nicht auf der Rechnung abweichendes angegeben wurde. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vertragserfüllung durch den Anbieter.

Überweisungen gelten erst dann als Zahlung, wenn der Betrag auf dem angegebenen Konto des Anbieters eingegangen ist. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen und dergleichen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Dieser Anspruch umfasst auch Zinseszinsen. Zudem verpflichtet sich der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten sowie die, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Der Anbieter ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden nicht verpflichtet, die eigene Leistung zu erbringen, solange dieser Verzug andauert. Des Weiteren ist der Anbieter im Falle des Verzuges berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Bei SEPA-Zahlungen ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt. Änderungen der Kontoverbindung sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Kommt es aufgrund mangelnder Deckung oder unberechtigter Rückbuchungen durch den Kunden zu Spesen oder Kosten, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit etwaigen bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters aufzurechnen. Ebenso ist dem Kunden die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften untersagt.

Haftung

Die Parteien haften nur für Schäden, die schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist, soweit rechtlich zulässig, die Haftung auf den Wert der betroffenen Lieferung oder Leistung (exklusive Steuern und Gebühren) begrenzt. Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Haftung auf das Entgelt des vorangegangenen Jahres beschränkt. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung und schließen Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter aus.

Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verfall spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Der Geschädigte hat den Beweis dafür zu erbringen, dass ein ihm entstandener Schaden auf das Verschulden des Anbieters zurückzuführen ist. Der Geschädigte hat außerdem den Beweis dafür zu erbringen, dass ihn an einem entstandenen Schaden kein Verschulden trifft. Dies gilt für sämtliche Formen des Verschuldens, einschließlich leichter und grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.

Für Datenverlust oder Schäden an Geräten, Hard- oder Software, die die Empfänger von Leistungen des Anbieters nutzen, wird jedenfalls nur dann gehaftet, wenn ein solcher Schaden oder Verlust auch durch zumutbare und angemessene Datensicherungsmaßnahmen und Einsatz von Sicherungs- und Abwehrsoftware nicht vermeidbar gewesen wäre.

Soweit die Online-Dienste des Anbieters die Möglichkeit bieten, über Links auf Websites, Datenbankdienste oder ähnliche Angebote Dritter zuzugreifen, übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Erreichbarkeit, den Bestand oder die Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste sowie deren Inhalt. Eine Haftung des Anbieters kann, sofern anwendbar, nur im Rahmen des Digital Services Act (DSA) und gemäß den hier vereinbarten Beschränkungen in Betracht kommen.

Gewährleistung

Bei Vorliegen einer gesetzlichen Gewährleistung gilt:

Der Kunde hat Lieferungen sofort auf etwaige offenkundige Mängel zu überprüfen. Wenn der Kunde auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend verzichtet, ist von einer ordnungsgemäß gelieferten Ware durch den Anbieter auszugehen. Bemängelungen wegen Beschaffenheit unserer Lieferungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen der Ware am Empfangsort schriftlich bei dem Anbieter geltend gemacht werden. Die Mängelrüge ist ausreichend zu begründen, und mit entsprechendem Beweismaterial (schriftlich dokumentiert) zu belegen, und der Fehler muss reproduzierbar sein. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung auf oben angeführte Weise zu rügen.

Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

Eine allfällige Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Lieferung. Das Vorliegen von Mängeln bei Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

Bei Mängeln, die vom Kunden mit Begründung übermittelt wurden, ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig, sofern dies wirtschaftlich tunlich ist, es besteht hierauf seitens des Kunden aber kein Rechtsanspruch. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen der Anbieter bietet dem Kunden solche Ansprüche an oder eine Verbesserung ist für den Anbieter unwirtschaftlich. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Kunde oder ein von dem Anbieter nicht ermächtigter Dritter Änderungen, Manipulationen oder Instandsetzungen am Produkt vorgenommen hat. Im Falle der Verbesserung, der Neulieferung oder des Nachtrags des Fehlenden beginnt die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nicht erneut zu laufen.

Bei einer gerechtfertigten Mängelrüge wird der Anbieter die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle notwendigen Maßnahmen zur Untersuchung und Behebung des Mangels zu ermöglichen und den Anweisungen des Anbieters, wie z.B. der Bereitstellung weiterer Dokumentationen, Screenshots oder Videos, Folge zu leisten. Der Anbieter ist berechtigt, die Mängelbehebung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. In einem solchen Fall erfolgt nach Wahl des Anbieters eine Wandlung oder Preisminderung.

Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse

Beide Parteien sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

Darüber hinaus sind sie verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Einhaltung dieser Bestimmungen aufzuerlegen sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Sicherheitsmaßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten.

Der Anbieter verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Art 13 ff DSGVO wurden den Betroffenen mitgeteilt.

In Bezug auf die Daten der Kunden ist der Anbieter datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter und der Kunde Verantwortlicher. Die diesen AGB beigefügte Auftragsverarbeitervereinbarung (Anhang 1) ist ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Allfällige Haftungsregelungen in einer Auftragsverarbeitervereinbarung geht den Bestimmungen in diesen AGB vor.

Details der Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung in der jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter https://kalkuel.at/datenschutz/, zu entnehmen.

Die Parteien sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet, offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind oder Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse (einschließlich Preise und Leistungsbeschreibungen sowie technische Daten und Spezifikationen) enthalten. Im Zweifelsfall ist das Nichtbestehen des Vertraulichkeitserfordernisses von der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich zu bestätigen lassen. Die Parteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. Vertrauliche Informationen sind durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen.

Ein Reverse Engineering von Informationen durch eine Partei (insbesondere im Sinne des § 26d Abs. 1 Z 2 UWG), in dem die vertraulichen Informationen beispielsweise durch Untersuchung, Rückbau oder Testen eines Gegenstandes erlangt werden, ist ausdrücklich verboten.

Urheberrecht, Geistiges Eigentum

Alle Urheber- und Nutzungsrechte sowie das geistige Eigentum verbleiben, sofern nicht ausdrücklich im Einzelvertrag oder durch Folgevereinbarungen Abweichendes geregelt wurde, beim Anbieter bzw. beim jeweiligen Hersteller oder Urheber gemäß den jeweiligen Lizenzbestimmungen.

Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe an Dritte über den Vertragsinhalt hinaus ist nicht zulässig.

Alle Leistungen des Anbieters, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Konzepte, Ideen etc.) sowie einzelne Teile davon, bleiben ebenso wie sämtliche Prototypen und Entwurfsoriginale im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese jederzeit – insbesondere im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses – vom Kunden entgeltfrei zurückzuverlangen.

Änderungen an den Leistungen des Anbieters, insbesondere deren Weiterentwicklungen durch den Kunden oder durch Dritte im Auftrag des Kunden, sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters und – sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des jeweiligen Urhebers zulässig.

Die Nutzung von Leistungen des Anbieters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, bedarf – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. In einem solchen Fall steht dem Anbieter sowie dem Urheber eine gesonderte und angemessene Vergütung zu.

Die Nutzung von Werbemitteln oder Präsentationsmedien, für die der Anbieter konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, bedarf nach Vertragsende der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. In einem solchen Fall steht dem Anbieter eine angemessene finanzielle Kompensation zu.

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen hält der Kunde den Anbieter vollständig schad- und klaglos.

Zurverfügungstellung und Betrieb von Software (SaaS)

Mit definiertem Vertragsstart erteilt der Anbieter dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Software kalkül für die Dauer des entsprechenden Vertrags für eigene interne Zwecke zu nutzen.

Individuelle Entwicklungen für Kunden

Nach vollständiger Bezahlung erteilt der Anbieter dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die individuellen Entwicklungen für den eigenen internen Gebrauch für die Dauer des zugrundeliegenden Vertrags (z.B. SaaS) zu nutzen.

Komponenten Dritter

Sind Komponenten Dritter Teil der Software (z.B. Open-Source-Komponenten oder kommerzielle Software), gelten für diese Komponenten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die verwendeten Komponenten Dritter werden gesondert angeführt.

Veröffentlichungen über den Kunden

Vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden steht es dem Anbieter frei, Veröffentlichungen über die Leistungen, sofern lediglich der Kundenname und Inhalt der erbrachten Leistungen (ausgenommen wirtschaftlicher oder kommerzieller Daten) genannt werden, vorzunehmen. Der Anbieter ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden Ihnen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn Sie diesen nicht binnen 14 Tagen widersprechen (auf die Bedeutung Ihres Schweigens werden Sie in der Verständigung explizit hingewiesen). Wird ihnen widersprochen, gilt dies als Kündigung des Kunden.

Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.

Als Gerichtsstand aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten zwischen Anbieter und dem Kunden wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters vereinbart.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für die Lieferung/Leistung und Zahlung ist der Sitz des Anbieters.

Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, wobei eine elektronische Signatur als Schriftform gilt.

Eine eventuelle Unwirksamkeit/Ungültigkeit/Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat auf die Gültigkeit und Geltung der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich in einem solchen Fall, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

Die Vertragssprache ist Deutsch.


Anhang 1: Vertrag über eine Auftragsverarbeitung

gem. Art 28 DSGVO

zwischen

we-dev e.U.
Franzosenhausweg 29
4030 Linz, Österreich
(im Folgenden: Auftragsverarbeiter)

und ihren Kunden, die Leistungen des Auftragsverarbeiters beziehen
(im Folgenden: Verantwortlicher)

PRÄAMBEL

Dieser Vertrag ist ein integraler Bestandteil des Vertragswerks zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichen (Hauptvertrag), wird mit Abschluss des Hauptvertrags wirksam und ersetzt sämtliche bestehende Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen den Parteien.

Geltungsbereich, Definitionen

  1. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
  2. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters oder durch ihn beauftragte Unter-Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten des Verantwortlichen verarbeiten.
  3. In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679 – DSGVO) zu verstehen.

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Aufgaben

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Durchführung der folgenden Aufgaben durch den Auftragsverarbeiter:

Verarbeitungsgegenstand

Die Vereinbarung betrifft die Verarbeitung der folgenden Kategorien personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter:

Klargestellt wird, dass die Verarbeitung von kategorisierten Daten gemäß Art 9 und 10 DSGVO („sensible“) Daten nicht Teil des Auftrags sind.

Die folgenden Kategorien von Personen sind von der Datenverarbeitung betroffen:

Verarbeitungszweck

Personenbezogene Daten werden für folgende Zwecke durch den Auftragsverarbeiter verarbeitet:

Ort der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter führt die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich innerhalb der EU/des EWR durch. Bei Übermittlung in Drittstaaten werden diese nur auf Basis der Art 44 ff DSGVO verarbeitet.

Dauer

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, richtet sich die Laufzeit dieses Vertrages nach der Laufzeit des Hauptvertrages.

Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Der Auftragsverarbeiter bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
  2. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich aufgrund von Weisungen des Verantwortlichen und des gegenständlichen Vertrages zu verarbeiten und dabei sämtliche Datenschutzvorschriften einzuhalten.
  3. Sofern der Auftragsverarbeiter eine Weisung des Verantwortlichen als rechtswidrig erachtet, hat er den Verantwortlichen hierüber umgehend schriftlich zu informieren.
  4. Der Auftragsverarbeiter setzt alle gem Art 32 DSGVO vorgesehenen geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne der Sicherheit der Datenverarbeitung.
  5. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen hinsichtlich der Wahrung ihrer Rechte. Sofern ein solcher Antrag an den Auftragsverarbeiter gerichtet wird, leitet dieser ihn umgehend an den Verantwortlichen weiter.
  6. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Wahrnehmung der ihn gem Art 32 bis 36 DSGVO treffenden Pflichten, wovon insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Setzung von Sicherheitsmaßnahmen, die Meldung von Datenschutzverletzungen sowie die Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit verpflichtend, umfasst ist.
  7. Nach Beendigung der Verarbeitung sowie auf Verlangen des Verantwortlichen hat der Auftragsverarbeiter die ihm vorliegenden personenbezogenen Daten zu löschen. Wenn der Verantwortliche dies verlangt, sind die personenbezogenen Daten an ihn zurückzugeben.
  8. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich dazu, den Verantwortlichen über sämtliche Details zu informieren, welche benötigt werden, um die Einhaltung der gem Art 28 DSGVO bestehenden Pflichten nachzuweisen. Zudem verpflichtet sich der Auftragsverarbeiter dazu, den Verantwortlichen bei den von ihm vorzunehmenden Prüfungen zu unterstützen und ihm jederzeitige Einsichtnahme zu gewähren.
  9. Der Auftragsverarbeiter hat ein schriftliches bzw elektronisches Verzeichnis über alle Kategorien von im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten gem Art 30 Abs 2 DSGVO zu führen.
  10. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, bei Vorliegen der Bedingungen gem Art 37 DSGVO eine fachkundige und zuverlässige Person als Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
  11. Der Auftragsverarbeiter ist zur vertraulichen Behandlung der ihm gegenüber offengelegten bzw ihm übermittelten oder sonst zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten und Informationen verpflichtet. Ebenso sind die erlangten Kenntnisse der Verarbeitungsergebnisse von dieser Pflicht zur Vertraulichkeit umfasst.
  12. Der Auftragsverarbeiter hat sämtliche ihm zurechenbare Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, zur Vertraulichkeit zu verpflichten, sofern diese nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits- bzw Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit für den Auftragsverarbeiter fort.
  13. Der Auftragsverarbeiter hat alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragten Personen zu verpflichten, diese Daten nur aufgrund von Anordnungen zu übermitteln, sofern eine derartige Verpflichtung nicht schon kraft Gesetzes besteht. Zudem hat der Auftragsverarbeiter seine Mitarbeiter über die für sie geltenden Übermittlungsanordnungen und über die Folgen einer Verletzung des Datengeheimnisses zu belehren.
  14. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Verantwortlichen angewiesen, es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Der Auftragsverarbeiter verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.
  15. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen bei Bedarf alle erforderlichen Informationen, insbesondere erstellte Protokolle, zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten zur Verfügung.
  16. Wird der Verantwortliche durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.
  17. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen wird der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Zustimmung durch den Verantwortlichen erteilen, außer ihn trifft eine gesetzliche oder rechtliche Verpflichtung. Direkt an ihn gerichtete Anfragen leitet er unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.
  18. Der Verantwortliche ist berechtigt, nach mindestens 7-tägiger Vorankündigung und in Bezug auf die Verarbeitungstätigkeiten die dieser Vereinbarung zugrundeliegen, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragsverarbeiter in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort, zu den Geschäftszeiten des Auftragsverarbeiters, zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragsverarbeiter soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind.

Pflichten des Verantwortlichen

  1. Der Verantwortliche ist für die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung der Betroffenendaten verantwortlich sowie der rechtmäßigen Übermittlung an den Auftragsverarbeiter und hält den Auftragsverarbeiter diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos.

Technische und organisatorische Maßnahmen

  1. Die in der Anlage 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragsverarbeiter geschuldete Minimum.
  2. Der Auftragsverarbeiter muss geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus setzen.
  3. Der Verantwortliche ist über die jeweils gesetzten Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitungstätigkeit des Auftragsverarbeiters zu informieren; diese befinden sich in Anlage 1.
  4. Den Auftragsverarbeiter trifft die Pflicht, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragsverarbeiters ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.
  5. Der Auftragsverarbeiter ist dazu verpflichtet, den Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner Pflichten gem Art 32-36 DSGVO unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und den ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu unterstützen.
  6. Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird. Zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderliche Änderungen hat der Auftragsverarbeiter unverzüglich umzusetzen. Änderungen sind dem Verantwortlichen unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.
  7. Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den vom Verantwortlichen mitgeteilten Anforderungen nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich.
  8. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
  9. Datenträger, die vom Verantwortlichen stammen bzw. für den Verantwortlichen genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen der laufenden Verwaltung. Sie sind jederzeit angemessen aufzubewahren und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich sein. Ein- und Ausgänge werden dokumentiert.

Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

  1. Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragsverarbeiter nur entsprechend der getroffenen Vereinbarung oder nach Weisung des Verantwortlichen berichtigen, löschen oder sperren.
  2. Den entsprechenden Weisungen des Verantwortlichen wird der Auftragsverarbeiter jederzeit Folge leisten.

Sub-Auftragsverarbeiter

  1. Sofern der Auftragsverarbeiter die Hinzuziehung eines anderen Sub-Auftragsverarbeiters beabsichtigt, hat der den Verantwortlichen schriftlich davon zu verständigen. Die Verständigung hat rechtzeitig vorab zu erfolgen, sodass der Verantwortliche die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Änderung wahrnehmen kann.
  2. Der Sub-Auftragsverarbeiter wird ausschließlich aufgrund des zwischen ihm und dem Auftragsverarbeiter gem Art 28 Abs 4 DSGVO abzuschließenden Vertrages tätig.
  3. Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen für den Fall, dass der Sub-Auftragsverarbeiter die ihm obliegenden Datenschutzpflichten nicht wahrnimmt.
  4. Sub-Auftragsverarbeiter werden vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt, die den in diesem Vertrag vereinbarten gleichwertig sind. Der Verantwortliche erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge über die Sub-Auftragsverarbeitung zwischen Auftragsverarbeiter und Sub-Auftragsverarbeiter.
  5. Die Verantwortlichkeiten des Auftragsverarbeiters und des Sub-Auftragsverarbeiters sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
  6. Der Auftragsverarbeiter wählt den Sub-Auftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Sub-Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
  7. Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Sub-Auftragsverarbeiter ist erst zulässig, wenn sich der Auftragsverarbeiter in dokumentierter Weise davon überzeugt hat, dass der Sub-Auftragsverarbeiter seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragsverarbeiter hat dem Verantwortlichen die Dokumentation auf Aufforderung vorzulegen.
  8. Zurzeit sind die in Anlage 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Sub-Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang betraut und durch den Verantwortlichen genehmigt. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragsverarbeiters gegenüber Sub-Auftragsverarbeiter bleiben unberührt.
  9. Sub-Auftragsverarbeiter-Verhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragsverarbeiters, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

Mitteilungspflichten

  1. Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat mindestens die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO zu enthalten.
  2. Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Auftragsverarbeiters oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen.
  3. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich von Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.
  4. Der Auftragsverarbeiter sichert zu, den Verantwortlichen bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO im erforderlichen Umfang zu unterstützen.

Weisungen

  1. Der Verantwortliche hat hinsichtlich der Verarbeitung im Auftrag ein umfassendes Weisungsrecht.
  2. Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter benennen die zur Erteilung und Annahme von Weisungen ausschließlich befugten Personen.
  3. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen sind der anderen Partei Nachfolger bzw. Vertreter unverzüglich mitzuteilen.
  4. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Verantwortlichen erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.
  5. Der Auftragsverarbeiter hat ihm erteilte Weisungen und deren Umsetzung zu dokumentieren.

Beendigung des Auftrags

  1. Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Verantwortlichen hat der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder zu vernichten oder an den Verantwortlichen zu übergeben und sodann zu vernichten. Ebenfalls zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Daten. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.
  2. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe bzw. Löschung auch bei Sub-Auftragsverarbeitern herbeizuführen.
  3. Der Auftragsverarbeiter hat die ordnungsgemäße Vernichtung zu bestätigen und dem Verantwortlichen auf Verlangen vorzulegen.
  4. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragsverarbeiter den jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Verantwortlichen bei Vertragsende übergeben.

Vergütung

  1. Der Auftragsverarbeiter hat das Recht, Leistungen in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zum geltenden Stundensatz gesondert zu verrechnen.

Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.

Sonstiges

  1. Sollte Eigentum des Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich zu verständigen.
  2. Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.
  4. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner nicht zwingenden Verweisnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  5. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten – einschließlich über sein Bestehen oder Nichtbestehen - das für den Auftragsverarbeiter sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter hat insbesondere folgende technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen:


Anlage 2: Zugelassene Sub-Auftragsverarbeiter

IONOS SE
Auftragsinhalt: Hosting-Dienste für die SaaS-Lösung des Auftraggebers

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