Kleinunternehmerpauschalierung 2024 einfach erklärt 🇦🇹

Einfache Erklärung der Kleinunternehmerpauschalierung in Österreich

Die Kleinunternehmerpauschalierung ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für Kleinunternehmer in Österreich. Bei der Pauschalierung können Kleinunternehmer ihren Gewinn pauschal berechnen, indem sie 20% bzw. 45% ihrer Einnahmen als Betriebsausgaben vom Umsatz abziehen. Damit können sie den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren und möglicherweise viel Geld sparen.

📢 Neuigkeiten: Die Grenze für die Kleinunternehmerpauschalierung wurde am 1. Jänner 2023 von 35.000 Euro auf 40.000 Euro netto angehoben.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerpauschalierung

  • 2022 und davor: Sie überschreiten die maximale Umsatzgrenze von 35.000 € netto nicht.
  • 📢 Ab 2023: Sie überschreiten die maximale Umsatzgrenze von 40.000 € netto nicht (Quelle: Einkommensteuergesetz 1988 § 17).
  • Einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren besteht die Möglichkeit, die festgelegte Grenze um maximal 15 % zu überschreiten. Das wären 40.250 € im Jahr 2022 und davor und 46.000 € ab dem Jahr 2023.
  • ⚠️Wichtiger Hinweis (unabhängig von der hier beschriebenen Pauschalierung): Falls Ihr Umsatz 35.000 € netto übersteigt, sind Sie verpflichtet, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer).
  • Die Kleinunternehmerpauschalierung kann unabhängig davon verwendet werden, ob die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer genutzt wird. Vereinfach gesagt: Selbst wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen, können Sie die Pauschalierung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die genannten Grenzen einhalten.
  • Auslandsumsätze sowie nicht steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen werden nicht in die genannten Grenzen einbezogen. Stattdessen wird die Pauschale (wie weiter unten beschrieben) begrenzt.
Maximale Deckelung der Kleinunternehmerpauschalierung

Deckelung der maximalen Kleinunternehmerpauschalierung

Die folgenden Prozentsätze und Maximalbeträge aus der Tabelle gelten für die genannten Unternehmensarten für das Jahr 2022 und davor.

Art des UnternehmensPauschale (%)Maximaler Betrag
Unternehmen mit Warenumsätzen45 %18.900 €
Unternehmen mit Dienstleistungen20 %8.400 €
Ab 2023 erhöhte Maximalbeträge für die Kleinunternehmerpauschalierung.

Die Umsatzsteuergrenze für die Kleinunternehmerpauschalierung wurde 2023 von 35.000 € auf 40.000 € erhöht, was einen erhöhten Maximalbetrag zur Folge hat. Quelle: Einkommensteuergesetz 1988 § 17

⚠️ Achtung: Die Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer bleibt hingegen gleich bei 35.000 € netto!

Einfach ausgedrückt: Sie können von dieser Erhöhung profitieren, da Sie die Pauschalierung bis zu einem höheren Umsatz nutzen können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie ab einem Umsatz von 35.000 € trotzdem verpflichtet sind, die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen.

Daraus ergibt sich folgende, aktualisierte Tabelle ab 2023:

Art des UnternehmensPauschale (%)Maximaler Betrag
Unternehmen mit Warenumsätzen45 %21.600 €
Dienstleistungsbetriebe20 %9.600 €

Wenn ein Betrieb nicht ausschließlich Dienstleistungen erbringt, entscheidet die Tätigkeit mit den höheren Betriebseinnahmen über den Pauschalsatz.

Unsere Mission: Kleinunternehmer unterstützen

Unser kostenloses Programm unterstützt Kleinunternehmer aus ganz Österreich bei der Erstellung von Angeboten, Rechnungen, Mahnungen und mehr.

Wann ist die Kleinunternehmerpauschalierung hilfreich?

Die Kleinunternehmerpauschalierung kann besonders nützlich sein, wie wir anhand eines Praxisbeispiels des Softwareentwicklers Lukas erklären wollen. Lukas hat viele kleine Ausgaben, wie zum Beispiel seine Handyrechnung und Kosten für Programme wie Word. Anstatt jede Rechnung zu sammeln und alle Ausgaben genau aufzulisten, kann Lukas einfach sagen, dass er 20 % seines Umsatzes pauschal als Ausgaben verwenden möchte (20% da sein Unternehmen als Dienstleistungsbetrieb gilt).

Angenommen, Lukas erzielte in diesem Jahr einen Umsatz von 20.000 €. Er kann mithilfe der Kleinunternehmerpauschalierung nun einfach angeben, dass er Ausgaben in Höhe von 4.000 € hatte. Das erspart ihm viel Verwaltungsaufwand, da er nicht jede Rechnung einzeln sammeln muss. Und es wird noch besser: Wenn Lukas tatsächlich weniger als 4.000 € Ausgaben in diesem Jahr hatte, profitiert er davon doppelt. Denn: Die pauschal angenommenen Kosten werden automatisch als Ausgaben betrachtet, somit muss er von diesem Betrag auch keine Sozialversicherung oder Einkommensteuer abführen. Alle tatsächlichen Ausgaben müssen von den bereits versteuerten Einnahmen (plus den unversteuerten pauschalen Ausgaben) beglichen werden.

Ab 2022 können Sie noch mehr sparen: Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten und die kleine oder große Arbeitsplatzpauschale nutzen, können Sie auch diese zusätzlich zur Pauschalierung vom Gewinn abziehen. Gleiches gilt für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel (wenn eine betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht werden kann).

Vorteile der Kleinunternehmerpauschalierung

  • Verwaltungsvereinfachung: Keine Verpflichtung zur Dokumentation der Ausgaben
  • Mögliche Steuererleichterung: Unter den hier erklärten Umständen kann es sein, dass Sie sich mit der Kleinunternehmerpauschalierung viel Geld ersparen.

Welche Kosten können zusätzlich zur Pauschale vom Umsatz abgezogen werden, um den Gewinn zu verringern?

  • Pflichtversicherungsbeiträge (Sozialversicherung)
  • Gewinnfreibetrag (15% ab 2023, bis zu 4.500 €)
  • Ab 2022: Arbeitsplatzpauschale (kleine und große)
  • Ab 2022: 50 % der Kosten für Öffi-Ticket

Beispielrechnung mit der Kleinunternehmerpauschalierung

In unserem Beispiel nehmen wir an, dass ein Dienstleistungsbetrieb 30.000 € Umsatz im Jahr 2023 erwirtschaftet, die Ausgaben belaufen sich auf 3.000 €. Auf den ersten Blick lässt sich durch die Kleinunternehmerpauschalierung eine Ersparnis von 4.057,33 € erzielen. Jedoch ist Vorsicht geboten: Davon müssen noch die Ausgaben abgezogen werden. Diese belaufen sich auf 3.000 €, wodurch sich eine Gesamtersparnis von 1.057,33 € ergibt. Wenn Sie nicht von der Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer Gebrauch machen, haben Sie im besten Fall die Möglichkeit, noch 20% USt. der 3.000 € zurückzuerhalten, was 500,00 € entspräche. Insgesamt würde sich die maximale Ersparnis in diesem Fall auf 557,33 € belaufen.

Das zeigt: Je weniger Ausgaben Sie haben, desto mehr können Sie von der Pauschalierung profitieren.

Pauschalierung (20 %)Normale E/A Rechnung
Umsatz30.000,00 €30.000,00 €
Ausgabenwerden nicht angeführt3.000,00 €
Pauschalierung6.000,00 €nicht genutzt
Gewinn24.000,00 €27.000,00 €
Gewinnfreibetrag (15 %)*3.600,00 €4.050,00 €
weitere Berechnungsgrundlage20.400,00 €22.950,00 €
Sozialversicherung (26,83 %)- 5.473,32 €- 6.157,49 €
Unfallversicherung- 131,64 €- 131,64 €
weitere Berechnungsgrundlage14.795,04 €16.660,87 €
Einkommensteuer mit 2023 Tarif- 620,41 €- 993,57 €
weitere Berechnungsgrundlage14.174,63 €15.667,30 €
Netto-Betrag23.774,63 €19.717,30 €
* Der Gewinnfreibetrag wurde 2022 von 13 % auf 15 % erhöht.
** Der Netto-Betrag ergibt sich aus Pauschalierung (falls genutzt) + Gewinnfreibetrag + der zuletzt angeführten Berechnungsgrundlage.

Lassen Sie uns nun ein Beispiel betrachten, bei dem wir alle Grenzen optimal nutzen und keine Ausgaben haben:
Pauschalierung (20 %)Normale E/A Rechnung
Umsatz40.000,00 €40.000,00 €
Ausgabenwerden nicht angeführt0,00 €
Pauschalierung8.000,00 €nicht genutzt
Gewinn32.000,00 €40.000,00 €
Gewinnfreibetrag (15 %)*4.500,00 €4.500,00 €
weitere Berechnungsgrundlage27.500,00 €35.500,00 €
Sozialversicherung (26,83 %)- 7.378,25 €- 9.524,65 €
Unfallversicherung- 131,64 €- 131,64 €
weitere Berechnungsgrundlage19.990,11 €25.843,71 €
Einkommensteuer mit 2023 Tarif- 1.745,03 €- 3.501,11 €
weitere Berechnungsgrundlage18.245,08 €22.342,60 €
Netto-Betrag30.745,08 €26.842,60 €

In diesem extremen Beispiel, bei einem Umsatz von 40.000 € und keinerlei Ausgaben, könnten Sie durch die Verwendung der Pauschalierung 3.902,48 € mehr auf Ihrem Konto haben, im Vergleich zur herkömmlichen Einnahmen-Ausgaben Rechnung.

Wichtiger Hinweis zur Kleinunternehmerpauschalierung

Wichtig! Wenn ein Unternehmer von der Pauschalierung zur Einnahmen-Ausgaben Rechnung wechselt, darf er die Pauschalierung erst nach Ablauf von 3 Wirtschaftsjahren erneut in Anspruch nehmen. Sie können frei wählen, ob Sie die Kleinunternehmerpauschalierung nutzen möchten oder nicht. Einmal alle fünf Jahre haben Sie die Möglichkeit, die genannte Grenze um höchstens 15% zu überschreiten, und dennoch die Vorteile der Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch zu nehmen. Das sind

  • 40.250 € im Jahr 2022 und davor
  • 46.000 € ab dem Jahr 2023

Fazit: Kleinunternehmerpauschalierung


Die Kleinunternehmerpauschalierung ist besonders für kleine Unternehmen und Selbstständige nützlich, die viele kleine Ausgaben haben oder insgesamt weniger Ausgaben als den angenommenen Pauschalbetrag haben. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu vereinfachen, finanziell zu entlasten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Tipp: Falls Sie die Grenze zur Kleinunternehmerregelung überschreiten, haben Sie die Möglichkeit, stattdessen die Basispauschalierung zu nutzen, die bei 12% (bzw. in Ausnahmefällen bei 6%) liegt.

Häufig gestellte Fragen zur Kleinunternehmerpauschalierung

Die Pauschalierung ist eine steuerliche Vereinfachung für Kleinunternehmer in Österreich. Sie ermöglicht eine einfachere Gewinnermittlung und reduziert die Verwaltungspflichten.

Ab der Veranlagung 2021 werden Auslandsumsätze nicht mehr in die Umsatzgrenze einbezogen, was die Anwendung der Pauschalierung erleichtert.

Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz der Betriebseinnahmen und den pauschal ermittelten Betriebsausgaben. Die Pauschale beträgt 45 % der Betriebseinnahmen für Dienstleistungsbetriebe und 20 % für andere Unternehmen.

Ja, auch Mitunternehmerschaften können die Pauschalierung nutzen, solange die Gesamtumsätze der Mitunternehmerschaft die Grenze von 35.000 € (ab 2023 40.000 €) nicht überschreiten.

Ja, Kleinunternehmer haben die Wahl, die Pauschalierung zu nutzen oder eine andere Gewinnermittlungsmethode wie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu verwenden. Ein Wechsel zur Pauschalierung ist erst nach Ablauf von 3 Wirtschaftsjahren wieder möglich.

Die Pauschalierung kann im Formular E1a-K der Steuererklärung angegeben werden.

Ja, bei Inanspruchnahme der Pauschalierung entfällt die Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuches und einer Anlagenkartei, was die Verwaltung vereinfacht.

Wenn Sie mehrere Betriebe haben, können Sie wählen, ob Sie für einen oder beide Betriebe von der Pauschalierung Gebrauch machen. Dabei sind nur die betrieblichen Einkünfte in die Umsatzgrenze einzubeziehen. Nicht betriebliche Einkünfte, wie etwa aus Vermietung, werden nicht berücksichtigt.

Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder die WKO. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben oder eine Funktion in unserem Rechnungsprogramm vermissen, dann wenden Sie sich bitte unter hallo@kalkuel.at an uns.
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