Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer 🇦🇹

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Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung für Klein- und Kleinstbetriebe in Österreich. Es spielt keine Rolle, ob und wie viele Energiekosten tatsächlich entstanden sind (= Pauschalförderung). Aber was genau ist die Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer und wie können Sie diese beantragen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Was ist die Energiekostenpauschale?

Die Energiekostenpauschale bietet Kleinunternehmern in Österreich mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 € und 400.000 € eine wertvolle finanzielle Unterstützung. Kleinunternehmen können diese Förderung rückwirkend für das vorangegangene Jahr im Unternehmensserviceportal beantragen.

Höhe der Förderung

Der Förderbetrag liegt zwischen 110 € und 2.685 €. Der genaue Betrag der Energiekostenpauschale hängt von der Branche und dem Jahresumsatz des Unternehmens ab.

JahrAntragstellungHöhe der Förderung
202208. August 2023 bis 30. November 2023110 € bis 2.475 €
202320. Juni 2024 bis 08. August 2024110 € bis 2.685 €

Voraussetzungen für die Antragstellung

Damit Sie die Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer in Österreich beantragen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Kleinunternehmer: Sie sind ein Unternehmen in Österreich mit Jahresumsatz zwischen 10.000 € und 400.000 €.
  • Zugang zum USP: Sie benötigen einen Zugang zum Unternehmensserviceportal.
  • ID Austria: Für den Zugang ist ID Austria erforderlich.
  • Branchenzuordnung (ÖNACE-Code): Ihr Unternehmen muss eine entsprechende Branchenzuordnung haben. In den meisten Fällen liegt dieser Code bereits vor. Falls nicht, können Sie diesen Code bei Statistik Austria per E-Mail an klm@statistik.gv.at beantragen. Geben Sie im E-Mail die Steuernummer und/oder UID und die Tätigkeit Ihres Unternehmens an.

Wie kann man die Energiekostenpauschale beantragen

Die Antragstellung für die Energiekostenpauschale ist sehr einfach gestaltet. Über das Unternehmensserviceportal (USP) kann der Antrag innerhalb von fünf Minuten abgeschlossen werden. Hier die Schritt-für-Schritt Anleitung:

  1. Anmeldung im USP: Melden Sie sich im Unternehmensserviceportal an.
  2. Antrag ausfüllen: Beantworten Sie 15 Ja-Nein-Fragen.
  3. Förderhöhe erfahren: Nach Abschluss des Antrags erhalten Sie sofort eine Information über die berechnete Förderung.
  4. Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Tage.

Weitere Details zur Energiekostenpauschale finden Sie unter folgendem Link: www.energiekostenpauschale.at

Tipp


Ein großer Vorteil der Energiekostenpauschale ist, dass keine Dokumente, Belege oder Nachweise erforderlich sind.
Energiekostenpauschale auswählen im Unternehmensserviceportal 2024
Energiekostenpauschale auswählen
Energiekostenpauschale Fragebogen 2024
Beantwortung von 15 Ja-Nein-Fragen
Energiekostenpauschale: Zusammenfassung Antrag 2024
Details zur Förderzusage nach Antragstellung

Ist die Energiekostenpauschale steuerpflichtig?

Es gibt viel Verwirrung bezüglich der steuerlichen Behandlung der Energiekostenpauschale. Nach Rückfragen bei der Wirtschaftskammer Österreich und der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist klar: Die Energiekostenpauschale muss versteuert werden. Sie wird als Betriebseinnahme verbucht und unterliegt der Steuerpflicht gemäß dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG).

Anfrage an die Wirtschaftskammer Österreich

“Die Energiekostenpauschale gilt ganz normal als Betriebseinnahme und ist nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) steuerpflichtig.” – 16 Mai 2024

Anfrage an die FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft

“Die Energiekostenpauschale wird als Betriebseinnahme verbucht und demzufolge versteuert.” – 22 Mai 2024
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