Kleinbetragsrechnung Österreich

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Kleinbetragsrechnung in Österreich mit Flagge und Taschenrechner, einige Dokumente

Rechnungen bis zu einem Betrag von 400,00 € (brutto) gelten in Österreich als sogenannte Kleinbetragsrechnungen. Die Kleinbetragsrechnung erfordert im Vergleich zu einer normalen Rechnung deutlich weniger Pflichtangaben.

Pflichtangaben einer Kleinbetragsrechnung in Österreich (bis 400,00 € brutto)

  1. Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. Dienstleistungen/Produkte mit genauer Bezeichnung und Menge
  4. Gesamtbetrag (brutto)
  5. Steuersatz (USt.): Falls Sie Kleinunternehmer sind, nutzen Sie den Hinweis zur Steuerbefreiung: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
  6. Lieferdatum/Leistungszeitraum: Alternativ können Sie auch den Hinweis “Rechnungsdatum ist gleich Liefer- bzw. Leistungsdatum” verwenden.
Hinweis für Kleinunternehmer

Seit dem 1. Jänner 2025 dürfen Kleinunternehmer Rechnungen als Kleinbetragsrechnungen ausstellen, solange ihr Jahresumsatz 55.000,00 € nicht überschreitet – unabhängig vom Betrag.

In dieser Rechnung ist ein Gesamtbetrag von 120,00 € brutto ausgewiesen. Darin enthalten sind 20 % Umsatzsteuer (= 20,00 €). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das einkaufende Unternehmen zum Vorsteuerabzug in Höhe von 20,00 € berechtigt.

Quellen: WKO, Unternehmensservice Portal

Ausnahmen: Wann kann keine Kleinbetragsrechnung erstellt werden?

In diesen Fällen ist keine Kleinbetragsrechnung möglich:

  • Rechnungsbetrag über 400,00 € brutto: Bei höheren Beträgen ist eine normale Rechnung erforderlich – außer der Unternehmer fällt unter die Kleinunternehmerregelung.
  • Versandhandel
  • Rechnungen ins Ausland: Die Kleinbetragsrechnung ist nur innerhalb Österreichs gültig.
  • Innergemeinschaftliche Lieferung
  • Rechnungen mit Reverse Charge
  • Auf ausdrücklichen Kundenwunsch: Verlangt der Kunde eine „normale“ Rechnung, muss diese anstelle einer Kleinbetragsrechnung ausgestellt werden (Quelle: finanz.at).
Hinweis

Die Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung ist nicht verpflichtend – es kann jederzeit eine reguläre Rechnung erstellt werden.

 Junge Frau in grünem Hoodie sitzt an einem hölzernen Schreibtisch und häkelt Kästchen auf einer Checkliste an.

Pflichtangaben einer normalen Rechnung in Österreich (ab 400,00 € brutto)

Bei Rechnungen über 400,00 € brutto müssen mehr Pflichtangaben enthalten. Erfahren Sie hier, welche Pflichtangaben eine normale Rechnung unbedingt enthalten muss und worauf Sie achten sollten.

👉 Mehr zu den Pflichtangaben bei Rechnungen über 400,00 €

Häufig gestellte Fragen zur Kleinbetragsrechnung in Österreich

Wann ist eine Rechnung eine Kleinbetragsrechnung?

Wie hoch darf der Betrag einer Kleinbetragsrechnung maximal sein?

Wann ist eine Kleinbetragsrechnung nicht zulässig?

Welche Vorteile hat eine Kleinbetragsrechnung gegenüber einer normalen Rechnung?

Welche Pflichtangaben muss eine Kleinbetragsrechnung enthalten?

Muss ich immer eine Kleinbetragsrechnung ausstellen, wenn der Betrag unter 400,00 € liegt?

Dürfen Kleinunternehmer Rechnungen über 400,00 € als Kleinbetragsrechnungen ausstellen?

LinkedIn Michael Leister
Gründer

Michael ist Gründer von kalkül. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Leben von österreichischen Klein- und Einzelunternehmer zu vereinfachen.