Klimaticket absetzen: Öffi-Ticket für Selbständige in Österreich
- Michael Leister
- Aktualisiert:
- Unternehmensratgeber
- Buchhaltung & Steuern
Selbständige und EPUs in Österreich können das Klimaticket als Betriebsausgabe geltend machen. Dafür gibt es eine besonders einfache Regelung: Ohne Einzelnachweis und ohne Fahrtenbuch lassen sich 50 % der Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte absetzen.
Die 50 %-Pauschale für Selbständige
Selbständige können pauschal 50 % der Kosten einer nicht übertragbaren Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (z.B. das Klimaticket) als Betriebsausgabe absetzen. Voraussetzung ist lediglich, dass das Ticket glaubhaft auch betrieblich genutzt wird. Ein Einzelnachweis oder Fahrtenbuch ist dafür nicht erforderlich.
Dafür ist es ausreichend, wenn das Ticket zumindest teilweise für Fahrten zu Kundenterminen oder Weiterbildungen genutzt wird. Auch Kosten für Erste-Klasse-Tickets sind pauschal absetzbar.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
Damit die 50 %-Pauschale für das Öffi-Ticket gilt, muss Folgendes erfüllt sein:
- Das Ticket gilt für eine Einzelperson und darf nicht übertragbar sein.
- Es handelt sich um eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte.
Einzelfahrscheine oder Tageskarten sind nicht begünstigt. - Eine rein private Nutzung, etwa im Urlaub oder als Familienticket, ist ausgeschlossen.
- Die Rechnung für das Ticket muss aufbewahrt werden.
In der Einkommensteuererklärung wird die Pauschale unter der Kennzahl 9165 angegeben.
Bei der Umsatzsteuer ist zu beachten: Für die 50 %-Pauschale gibt es keinen Vorsteuerabzug – die 50 % werden vom Bruttobetrag der Rechnung berechnet.
Zusätzlich zur Basis- oder Kleinunternehmerpauschalierung absetzbar
Die 50 %-Pauschale für das Öffi-Ticket gilt auch bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung oder der Kleinunternehmerpauschalierung. In diesem Fall lassen sich die pauschalen Kosten einer Netzkarte zusätzlich zur Pauschalierung als Betriebsausgabe absetzen.
Liegt die betriebliche Nutzung nachweislich über 50 % (z.B. durch regelmäßige Kundenbesuche), lohnt sich ein Einzelnachweis: Statt der 50 %-Pauschale lässt sich dann auch ein höherer Anteil als Betriebsausgabe absetzen. Dafür genügt ein einfaches Fahrtenbuch oder eine Dokumentation der beruflichen Fahrten.
Das gilt allerdings nur, wenn keine Pauschalierung in Anspruch genommen wird. Bei Basis- oder Kleinunternehmerpauschalierung bleibt es bei der 50 %-Pauschale, auch bei nachweislich höherer betrieblicher Nutzung.
Was ist beim Klimaticket nicht absetzbar?
Die 50 %-Pauschale gilt ausschließlich für die persönliche, nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte. Nicht absetzbar sind:
- Einzelfahrscheine und Tageskarten
- Familienzusatz-Tickets
- Die Übertragbarkeitsoption des Tickets
Kleiner Tipp: Auch für Mitarbeiter interessant
Nicht nur Selbständige profitieren vom Öffi-Ticket: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel ebenfalls steuerfrei übernehmen – vorausgesetzt, das Ticket ist zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig. Auch hier gilt: Einzelfahrscheine oder Tageskarten sind nicht begünstigt.
Für den Mitarbeiter bedeutet das konkret:
- Lohnsteuerfrei – kein Lohnsteuerabzug
- Sozialversicherungsfrei – kein SV-Beitrag
- DB/DZ-frei – kein Dienstgeberbeitrag oder Zuschlag
- Kommunalsteuerfrei
- Kein Sachbezug – es wird kein Wert angesetzt