Wir überprüfen die UID-Nummer in Echtzeit über die offizielle Schnittstelle der Europäischen Union und liefern Firmenname und Adresse mit.
Das Prüfergebnis erscheint hier
UID-Nummer eingeben, um sie über die offizielle EU-Datenbank zu prüfen.
Wählen Sie oben das Land aus und geben Sie die UID-Nummer ein. Mit einem Klick auf „UID-Nummer prüfen" wird die Nummer in Echtzeit über die offizielle VIES-Schnittstelle (MIAS) der Europäischen Kommission abgefragt. Sie erfahren sofort, ob die UID gültig ist – und, sofern das jeweilige Land sie bereitstellt, auch Name und Adresse des Unternehmens. Die Prüfung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.
In Österreich gibt es zwei gleichwertige Wege, die das Finanzministerium anerkennt:
Beide Wege ermöglichen die einfache (Stufe 1) und die qualifizierte Prüfung (Stufe 2) mit Abgleich von Name und Adresse.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots finden Sie im Ratgeber.
Stufe 1 (einfache Prüfung): Bestätigt nur, dass die UID-Nummer existiert und aktuell gültig ist.
Stufe 2 (qualifizierte Prüfung): Bestätigt zusätzlich, ob Firmenname und Adresse exakt mit den Angaben Ihres Geschäftspartners übereinstimmen. Das ist der wichtigste Schutz vor Betrug. Die Stufe-2-Prüfung ist sowohl über FinanzOnline als auch über VIES möglich – bei VIES geben Sie dazu Ihre eigenen Unternehmensdaten an und erhalten eine Konsultationsnummer als Nachweis.
Hinweis: Dieses Tool führt ausschließlich die einfache Prüfung (Stufe 1) durch.
Wer innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen im Reverse-Charge-Verfahren steuerfrei abrechnet, muss die UID des Geschäftspartners prüfen. Ist die UID ungültig, kann die Steuerfreiheit verloren gehen und Sie haften unter Umständen für die Umsatzsteuer. Diese Umsätze melden Sie zusätzlich über die Zusammenfassende Meldung (ZM). Eine dokumentierte Prüfung schützt Sie vor Nachzahlungen.
Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis gilt:
Tipp: Speichern Sie das Prüfergebnis als PDF oder notieren Sie die Konsultationsnummer.
Eine ungültige UID bedeutet, dass die Nummer in der nationalen Datenbank des gewählten Landes nicht (mehr) registriert ist. In diesem Fall dürfen Sie keine steuerfreien Rechnungen ausstellen. Häufige Ursachen:
Prüfen Sie zuerst Land und Nummer. Sollte sie weiterhin als ungültig erkannt werden, bitten Sie Ihren Kunden, die Gültigkeit direkt bei seinem Finanzamt prüfen zu lassen. Nur die zuständige Steuerverwaltung kann die Daten korrigieren.
Jedes EU-Land führt seine eigene Datenbank. Bei einer Abfrage wird über eine sichere Verbindung die jeweilige nationale Datenbank des Landes angefragt, dessen Länderkürzel der UID vorangestellt ist – die Daten sind also stets aktuell. Die Abfrage läuft über das VIES (MIAS) der Europäischen Kommission.
Sie können die UID-Nummern aller 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Nordirland (XI) überprüfen – darunter Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien, die Niederlande und alle weiteren EU-Länder.
Ja. Die Prüfung über VIES ist vollständig kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Sie können beliebig viele UID-Nummern überprüfen.
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) identifiziert ein Unternehmen eindeutig im EU-weiten B2B-Handel. Je nach Land heißt sie auch MwSt-Nummer, USt-IdNr. oder VAT-Nummer – gemeint ist immer dieselbe Nummer. In Österreich lautet das Format ATU + 8 Ziffern (z.B. ATU12345678). Mehr dazu im Ratgeber zur UID-Nummer in Österreich.
Beide Nummern existieren nebeneinander und haben unterschiedliche Zwecke. Die Steuernummer ist eine inländische Kennnummer für die Kommunikation mit dem österreichischen Finanzamt. Die UID-Nummer (ATU...) dient dem grenzüberschreitenden EU-Handel und ist EU-weit gültig.
Nein. Die UID-Nummer ist ein System für den Handel innerhalb der EU. Für Geschäfte mit Drittländern wie der Schweiz oder UK gelten Exportregeln. Ihre eigene UID sollten Sie zur Identifikation dennoch auf die Rechnung schreiben.