Zusammenfassende Meldung (ZM) in Österreich

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Österreichischer Unternehmer sitzt am Schreibtisch und reicht die Zusammenfassende Meldung über FinanzOnline ein – konzentriert, modernes Homeoffice, warmes Licht. Darüber der Wortlaut 'Zusammenfassende Meldung' und österreichische Flagge.

Österreichische Unternehmer, die Waren an EU-Unternehmer liefern oder B2B-Dienstleistungen grenzüberschreitend erbringen, müssen eine Zusammenfassende Meldung (ZM) beim Finanzamt einreichen. Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über FinanzOnline. Seit 2020 ist eine korrekte ZM Voraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung.

Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM)?

Die Zusammenfassende Meldung ist eine Steuererklärung nach Art. 21 UStG 1994. Sie erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen an EU-Unternehmer.

Das österreichische Finanzamt leitet die Daten über das sogenannte MIAS-System (Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System) an die Steuerbehörden des Empfängerlandes weiter. Dort wird geprüft, ob der Abnehmer den innergemeinschaftlichen Erwerb korrekt versteuert hat.

Beispiel: Ein österreichisches Unternehmen liefert steuerfrei an eine deutsche GmbH und übermittelt die ZM an das österreichische Finanzamt. Diese Daten, darunter die UID-Nummer der deutschen GmbH und der Nettobetrag, werden an die deutsche Finanzverwaltung übermittelt.

Wichtig seit 1. Jänner 2020

Die fristgerechte und korrekte ZM ist seit 1. Jänner 2020 eine rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung (Rz 3994 UStR). Eine fehlerhafte oder verspätete ZM kann zur Verweigerung der Steuerbefreiung führen.

Offizielle Informationen zur ZM: Zusammenfassende Meldung – USP.gv.at

Österreichischer Unternehmer übergibt Warenlieferung an EU-Geschäftspartner – Lagerszene mit Paletten, Kartons und internationalem Versand, natürliches Industrielicht.

Wer ist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung verpflichtet?

Zur ZM verpflichtet sind alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994, die folgende Umsätze ausführen:

  • Warenverkäufe in die EU: Sie liefern Waren an ein anderes Unternehmen in der EU (Art. 7 UStG 1994)
  • Innergemeinschaftliches Verbringen: Sie bringen eigene Ware in ein Lager in einem anderen EU-Land
  • Dienstleistungen für EU-Firmen (B2B, Reverse Charge): Sie erbringen Leistungen, bei denen der Kunde die Steuer zahlt. Beispiel: IT-Beratung für eine Firma in Berlin (Art. 196 MWSt-Systemrichtlinie)
  • Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte: als mittlerer Unternehmer (Art. 25 UStG 1994). Beispiel: Sie kaufen Ware in einem EU-Land und lassen sie direkt an einen Kunden in einem dritten EU-Land liefern.
  • Konsignationslager: in einem anderen EU-Mitgliedstaat (seit 1.1.2020). Beispiel: Sie lagern Ware bei einem Kunden im EU-Ausland vor, die dieser bei Bedarf entnimmt.

Wichtig: Wenn Sie nur Kunden in Österreich oder in Ländern außerhalb der EU (z.B. Schweiz oder USA) haben, müssen Sie keine ZM abgeben.

Auch Kleinunternehmer können ZM-pflichtig sein

Wer als Kleinunternehmer B2B-Dienstleistungen an EU-Unternehmer erbringt (z.B. IT-Beratung mit Reverse Charge), ist zur ZM-Abgabe verpflichtet. In diesem Fall muss eine UID-Nummer beim Finanzamt beantragt werden.

Welche Umsätze sind in der ZM zu melden?

Pro Empfänger und Umsatzart ist eine separate Zeile einzutragen. Folgende Umsätze sind meldepflichtig:

UmsatzartDas müssen Sie angeben
Warenverkäufe in die EUUID-Nummer des Kunden + Netto-Betrag
Eigene Ware in EU-Lager bringenIhre eigene UID-Nummer im Zielland
Dienstleistungen (B2B, Reverse Charge)UID-Nummer des Kunden + Netto-Betrag
DreiecksgeschäfteKennzeichnung als mittlerer Unternehmer
KonsignationslagerMeldung der Warenbewegung ohne Umsatz

Das müssen Sie NICHT melden:

  • Verkäufe an Privatpersonen (B2C)
  • Geschäfte mit Ländern außerhalb der EU (z.B. USA, Schweiz)
  • Verkäufe innerhalb Österreichs
  • Erhaltene Anzahlungen
  • Fernverkäufe über das OSS-System (One-Stop-Shop)
  • Noch nicht erbrachte Leistungen (Anzahlungen, Vorauszahlungen)

Leistungszeitpunkt entscheidet, nicht der Geldfluss

In der ZM gilt das Leistungsprinzip. Es ist völlig egal, ob Sie (Soll- oder Ist-Besteuerer) sind oder ob der Kunde die Rechnung schon bezahlt hat. Entscheidend ist allein, wann die Ware versendet oder die Dienstleistung abgeschlossen wurde. Sobald die Leistung erbracht ist, muss sie in die ZM des entsprechenden Zeitraums – unabhängig davon, wann das Geld auf Ihrem Konto eingeht.

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Fristen der ZM Österreich: Monatlich oder quartalsweise?

Grundsätzlich richtet sich die Abgabefrist der ZM danach, wie Sie die UVA beim Finanzamt abgeben. Ob Sie monatlich oder pro Quartal melden, hängt von Ihrem Vorjahresumsatz ab. Eine quartalsweise Abgabe ist möglich, wenn der Vorjahresumsatz 100.000 € nicht überschritten hat.

VorjahresumsatzAbgabe
0,00 € - 55.000 € (Kleinunternehmer)Quartal
0,00 € - 100.000 €Quartal
Über 100.000 €Monat

Achtung: Unterschiedliche Fristen beachten

Die ZM ist immer am letzten Tag des Folgemonats fällig. Das ist tückisch, da die UVA meistens erst am 15. des übernächsten Monats folgt. Sie müssen die ZM also früher abschicken als die UVA.

Tragen Sie sich diese Termine unbedingt fest in Ihren Kalender ein. So vermeiden Sie unnötige Mahnungen vom Finanzamt.

🗓️ Alle Termine im Steuerkalender

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Im April müssen Sie zwei verschiedene Meldungen im Kopf haben:

  • Bis 15. April: Die UVA für Februar.
  • Bis 30. April: Die ZM für März.

Termine für Quartalsmelder

Wenn Sie Ihre Berichte vierteljährlich abgeben, gelten diese Fixtermine:

QuartalAbgabefrist ZMAbgabefrist UVA
Q1 (Jänner - März)30. April15. Mai
Q2 (April - Juni)31. Juli15. August
Q3 (Juli - September)31. Oktober15. November
Q4 (Oktober - Dezember)31. Jänner15. Februar
Was passiert bei hohen Umsätzen?

Übersteigen Ihre EU-Warenverkäufe im laufenden Quartal oder in einem der vier vorangegangenen Quartale 100.000 €?

Dann müssen Sie sofort auf die monatliche Meldung umstellen. In diesem Fall müssen Sie die bereits vergangenen Monate des Quartals gesammelt nachmelden. Die Frist dafür ist das Ende des Monats, der auf die Überschreitung folgt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie auch auf den monatlichen Rhythmus umstellen.

Keine Umsätze, keine Meldung

Bei Meldezeiträumen ohne meldepflichtige Umsätze ist keine “Nullmeldung” erforderlich. Die ZM muss nur abgesendet werden, wenn tatsächlich meldepflichtige Umsätze vorliegen.

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So reichen Sie die ZM in FinanzOnline ein

Die ZM ist elektronisch über FinanzOnline einzureichen.

  1. Eingaben → Erklärungen → Zusammenfassende Meldung
  2. Meldezeitraum auswählen
  3. Pro Empfänger eintragen: UID-Nummer, Umsatzart, Bemessungsgrundlage (netto, auf volle Euro gerundet)
  4. Für jede Kombination aus Empfänger und Umsatzart eine separate Zeile
UID-Nummern vor der Meldung prüfen

Ungültige UID-Nummern sind einer der häufigsten Fehler in der ZM. Prüfen Sie jede UID-Nummer des EU-Abnehmers vor der Rechnungsstellung über das VIES-Portal.

Fehler in der ZM: So reichen Sie eine Berichtigungs-ZM ein

Eine fehlerhafte ZM wird durch eine Berichtigungs-ZM korrigiert (Art. 21 Abs. 7 UStG 1994). Diese enthält alle meldepflichtigen Umsätze des betreffenden Zeitraums – nicht nur die korrigierten Positionen.

  • Berichtigung über denselben Weg wie die ursprüngliche ZM (FinanzOnline)
  • Pro Meldezeitraum eine separate Berichtigungs-ZM
  • Das Datum der ursprünglichen ZM ist anzugeben
  • Berichtigung sofort vornehmen – Verzögerungen erhöhen das Risiko der Steuerfreiheitsverweigerung
Stapel von Steuerformularen und ein Stempelkissen auf einem Amtsschreibtisch – Symbol für Behördenkommunikation und Finanzamtssanktionen, nüchterne Büroatmosphäre, gedämpftes Licht.

Sanktionen bei verspäteter oder fehlerhafter ZM

VerstoßMögliche FolgeGesetz
Zu spät abgegebenZuschlag bis 1 % des Umsatzes, max. 2.200 €§ 135 BAO
Gar nicht abgegebenZwangsstrafe bis 2.200 € pro Meldezeitraum§ 111 BAO
Fehler in der ZMVerlust der Steuerfreiheit für ig. Lieferungen (Nachzahlung!)Art. 7 Abs. 3 UStG 1994
Absichtliche Fehler (Vorsatz)FinanzstrafverfahrenFinStrG
Steuerfreiheit kann verloren gehen

Ein Fehler in der ZM kann dazu führen, dass Ihr eigentlich steuerfreier EU-Verkauf plötzlich mit 20 % österreichischer Umsatzsteuer nachversteuert wird. Das kann bei hohen Summen existenzbedrohend sein.

Prüfen Sie Ihre ZM vor dem Absenden lieber doppelt. Ein kurzer Abgleich der UID-Nummern mit dem MIAS-System spart Ihnen im Ernstfall tausende Euro an Nachzahlungen.

Häufige Fehler in der Zusammenfassenden Meldung

Diese Fehler treten in der Praxis am häufigsten auf:

  1. Ungültige UID-Nummer: Prüfen Sie die UID-Nummer Ihres Kunden vor der Lieferung. Eine ungültige Nummer führt zum Verlust der Steuerfreiheit.
  2. Falsche Umsatzart: Eine Warenlieferung ist keine Dienstleistung. Diese sind in der ZM unterschiedlich anzugeben.
  3. Anzahlungen gemeldet: Melden Sie keine Vorauszahlungen. In die ZM gehören nur tatsächliche Lieferungen und die fertig erbrachten Leistungen.
  4. Zahlungseingang abgewartet: In der ZM zählt nur die Erbringung der Leistung. Es spielt keine Rolle, ob der Kunde bereits bezahlt hat oder nicht.
  5. Stornos vergessen: Wenn Sie eine Rechnung korrigieren oder eine Gutschrift ausstellen, müssen Sie auch eine Berichtigungs-ZM für den ursprünglichen Zeitraum schicken.
  6. Konsignationslager ignoriert: Seit 2020 müssen Sie es melden, wenn Sie Ware in ein Lager in einem anderen EU-Land bringen, auch wenn noch kein Verkauf stattgefunden hat.
  7. Fristen verwechselt: Denken Sie daran, dass die ZM früher fällig ist als die UVA. Achten Sie zudem darauf, ob Sie monatlich oder quartalsweise melden müssen.
ZM Österreich – Die wichtigsten Fakten
  • Wer: Alle Unternehmer mit EU-Warenlieferungen oder B2B-Dienstleistungen an EU-Firmen (Reverse Charge)
  • Wie: Ausschließlich elektronisch über FinanzOnline
  • Frist: Immer bis zum Ende des Folgemonats
  • Intervall: Monatlich oder quartalsweise (abhängig vom Umsatz)
  • Achtung: Übersteigen Ihre EU-Warenverkäufe aktuell oder in einem der letzten 4 Quartale die 100.000 €, müssen Sie sofort monatlich melden

Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM)?

Wer muss eine ZM Meldung in Österreich abgeben?

Bis wann muss die Zusammenfassende Meldung eingereicht werden?

Kann ich die ZM quartalsweise einreichen?

Ist eine Nullmeldung bei der ZM erforderlich?

Wo und wie wird die ZM eingereicht?

Was passiert bei einer verspäteten ZM in Österreich?

Wie korrigiere ich eine fehlerhafte Zusammenfassende Meldung?

Muss ich als Kleinunternehmer eine ZM abgeben?

Was ist der Unterschied zwischen ZM und UVA?

Was ist ein Dreiecksgeschäft und wie wird es in der ZM gemeldet?

LinkedIn Michael Leister
Gründer

Michael ist Gründer von kalkül. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Leben von österreichischen Klein- und Einzelunternehmer zu vereinfachen.