Sollbesteuerung einfach erklärt für Österreich

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Steuerformular und Taschenrechner auf einem Schreibtisch, mit der Flagge von Österreich im Vordergrund.

Die österreichische Sollbesteuerung – klingt kompliziert, oder? Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel. In diesem Artikel werden wir Ihnen klar und verständlich erklären, was die Sollbesteuerung eigentlich ist und wie sie funktioniert. Dabei werden wir auf den Unterschied zwischen Rechnungen mit und ohne Teilzahlungen eingehen und Ihnen zeigen, wie Ausgaben in der Sollbesteuerung behandelt werden. Lassen Sie uns gemeinsam dieses Thema Schritt für Schritt durchleuchten, damit Sie es am Ende vollständig verstehen.

Was ist die Sollbesteuerung?

Die österreichische Sollbesteuerung ist auch als Sollversteuerung bekannt und ist ein besonderes System der Umsatzsteuer, das in Österreich angewendet wird. Bei der Sollbesteuerung müssen Unternehmen die Umsatzsteuer bereits dann an das Finanzamt abführen, sobald sie die Rechnung ausstellen. Das bedeutet, dass das Datum der Buchung entscheidend für die Abführung der Umsatzsteuer ist.

Ein nützlicher Hinweis

Die Istbesteuerung ist für die meisten Unternehmer nicht nur einfacher, sondern oft auch die bessere Wahl. Die Umsatzsteuer muss erst dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn das Geld vom Kunden auch tatsächlich eingenommen wurde. Bei der Sollbesteuerung hingegen muss die Umsatzsteuer auch für offene Rechnungen an das Finanzamt abgeführt werden werden.

Sollbesteuerung bei Rechnungen ohne Teilzahlungen

Bei der Sollbesteuerung ist das Datum der Rechnungsausstellung für die Abführung der Umsatzsteuer entscheidend. Einfach erklärt ist das der Zeitpunkt, an dem die Rechnung erstellt und an den Kunden gesendet wurde. Der Zeitpunkt von (Teil-) Zahlungen für die Rechnung spielt für die Abführung der Umsatzsteuer keine Rolle. In unserem Beispiel mit Erklärung haben wir die Regeln zur Rechnungsstellung und Umsatzsteuerabführung in Österreich für Sie zusammengefasst.

Beispiel für Sollbesteuerung in Österreich

In diesem Beispiel werden wir Ihnen die Sollbesteuerung in Österreich genau erläutern. Anschließend werden wir Schritt für Schritt erklären, warum jeder Schritt so erfolgt.

1. Dienstleistung erbracht
08. März 2024

Am 8. März hat Fritz eine Dienstleistung für seinen Kunden erbracht.

2. Rechnung ausgestellt
30. April 2024

Am letztmöglichen Tag hat Fritz die Rechnung an seinen Kunden gesendet.

3. Umsatzsteuer abführen
15. Juni 2024

Fritz muss die Umsatzsteuer bis 15. Juni 2024 einreichen und abführen.

1. Schritt: Leistung erbringen

Fiktives Datum: 8. März 2024
Eine Dienstleistung oder ein Produkt wurde an den Kunden ausgeliefert.

2. Schritt: Rechnung ausstellen

Spätestens bis zum: Ende des nachfolgenden Monats
Nach Leistungserbringung muss die Rechnung bis zum Ende des darauffolgenden Monats gebucht werden. Im Beispiel wurde die Leistung im März erbracht, die Rechnung muss also bis spätestens 30. April 2024 ausgestellt werden.

Das Ausstellungsdatum der Rechnung ist für die Einnahmen-Ausgaben Rechnung relevant. Die Rechnung kann nun mit diesem Datum gebucht und in der Einnahmen-Ausgaben Rechnung angeführt werden.

3. Schritt: Umsatzsteuer abführen

Spätestens bis zum: 15. des übernächsten Monats
Die Umsatzsteuer muss spätestens bis 15. des übernächsten Monats nach der Buchung der Rechnung abgeführt werden. In unserem Beispiel muss die Umsatzsteuer für die Rechnung vom April also bis spätestens 15. Juni 2024 an das Finanzamt abgeführt werden.

Vorsicht

Diese Regeln gelten nur, wenn der Kunde erst nach der Rechnungsstellung bezahlt hat (= Normalfall). Ist bereits zuvor eine Zahlung vom Kunden für diese Rechnung eingegangen, so gelten diese Regeln nicht.

Eine direkte Gegenüberstellung zur Istbesteuerung mit denselben Inhalten aus diesem Beispiel finden Sie in unserem Musterbeispiel zur Istbesteuerung in Österreich.

Sollbesteuerung bei Rechnungen mit Teilzahlungen

Wenn es um Rechnungen mit Teilzahlungen geht, gilt das Prinzip der Sollbesteuerung genau gleich. Das bedeutet, dass die gesamte Umsatzsteuer der Rechnung bis zum 15. des Folgemonats ans Finanzamt abgeführt werden muss, egal ob alle Teilzahlungen bereits eingegangen sind oder nicht. In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sollte der Gesamtbetrag der Rechnung als einzelner Posten aufgeführt werden.

Sollbesteuerung bei Ausgaben

Bei der Besteuerung von Ausgaben haben Sie die freie Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:

  • Rechnungsdatum: Wenn Sie sich für das Rechnungsdatum entscheiden, verwenden Sie das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde. Stellen Sie sicher, dass Sie die Umsatzsteuer für diese Rechnung in dem Abrechnungszeitraum angeben, in dem die Rechnung erstellt wurde, egal wann Sie sie bezahlen.
  • Zahlungsdatum: Entscheiden Sie sich für das Zahlungsdatum, dann verwenden Sie das Datum, an dem Sie tatsächlich die Rechnung beglichen haben. Das bedeutet, dass Sie die Umsatzsteuer für diese Rechnung in dem Abrechnungszeitraum angeben, in dem die Zahlung erfolgte.

Aufgrund dieser Wahlmöglichkeit verwenden viele Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme lediglich das Eingabefeld “Datum” ohne weitere Unterscheidung. Sie haben die Freiheit, das Datum zu wählen, das für Sie am besten passt.

LinkedIn Michael Leister
Gründer

Michael ist Gründer von kalkül. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Leben von österreichischen Klein- und Einzelunternehmer zu vereinfachen.