Sollbesteuerung Österreich: Einfach erklärt
- Michael Leister
- Aktualisiert:
- Unternehmensratgeber
- Sollbesteuerung
In diesem Artikel erklären wir einfach und verständlich, was die Sollbesteuerung in Österreich ist und wie sie funktioniert. Dabei werden wir auf den Unterschied zwischen Rechnungen mit und ohne Teilzahlungen eingehen und zeigen, wie Ausgaben in der Sollbesteuerung behandelt werden.
Was ist die Sollbesteuerung?
Die österreichische Sollbesteuerung ist auch als Sollversteuerung bekannt steuerliches Prinzip, das in Bezug auf die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) angewendet wird. Bei der Sollbesteuerung müssen Unternehmen die Umsatzsteuer bereits dann an das Finanzamt abführen, sobald sie die Rechnung ausstellen. Das bedeutet, dass das Datum der Buchung entscheidend für die Abführung der Umsatzsteuer ist.
Die Istbesteuerung ist für die meisten Unternehmer nicht nur einfacher, sondern oft auch die bessere Wahl. Die Umsatzsteuer muss erst dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn das Geld vom Kunden auch tatsächlich eingenommen wurde. Bei der Sollbesteuerung hingegen muss die Umsatzsteuer auch für offene Rechnungen an das Finanzamt abgeführt werden werden.
Sollbesteuerung bei Rechnungen ohne Teilzahlungen
Bei der Sollbesteuerung ist das Datum der Rechnungsausstellung für die Abführung der Umsatzsteuer entscheidend. Einfach erklärt ist das der Zeitpunkt, an dem die Rechnung erstellt und an den Kunden gesendet wurde. Der Zeitpunkt von (Teil-) Zahlungen für die Rechnung spielt für die Abführung der Umsatzsteuer keine Rolle. In unserem Beispiel haben wir die Regeln zur Rechnungsstellung und Umsatzsteuerabführung in Österreich zusammengefasst.
Beispiel für Sollbesteuerung in Österreich
Am 8. März hat Fritz eine Dienstleistung für seinen Kunden erbracht.
Einige Wochen später hat Fritz die Rechnung an seinen Kunden gesendet.
Fritz muss die Umsatzsteuer bis 15. Juni 2025 einreichen und abführen.
1. Schritt: Leistung erbringen
Fiktives Datum: 8. März 2025
Eine Dienstleistung oder ein Produkt wurde an den Kunden ausgeliefert.
2. Schritt: Rechnung ausstellen
Die Rechnung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Leistung oder Lieferung ausgestellt werden. Für Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU muss die Rechnung spätestens bis zum 15. des folgenden Monats ausgestellt werden.
Das Ausstellungsdatum der Rechnung ist für die Einnahmen-Ausgaben Rechnung relevant. Die Rechnung kann nun mit diesem Datum gebucht und in der Einnahmen-Ausgaben Rechnung angeführt werden.
3. Schritt: Umsatzsteuer abführen
Spätestens bis zum: 15. des übernächsten Monats
Die Umsatzsteuer muss spätestens bis 15. des übernächsten Monats nach Ausstellung der Rechnung abgeführt werden. In unserem Beispiel muss die Umsatzsteuer für die Rechnung vom April also bis spätestens 15. Juni 2025 an das Finanzamt abgeführt werden.
Diese Regeln gelten nur, wenn der Kunde erst nach der Rechnungsstellung bezahlt hat (= Normalfall). Ist bereits zuvor eine Zahlung vom Kunden für diese Rechnung eingegangen, so gelten diese Regeln nicht.
Eine direkte Gegenüberstellung zur Istbesteuerung mit denselben Inhalten aus diesem Beispiel finden Sie in unserem Musterbeispiel zur Istbesteuerung in Österreich.
Sollbesteuerung bei Rechnungen mit Teilzahlungen
Wenn es um Rechnungen mit Teilzahlungen geht, gilt das Prinzip der Sollbesteuerung genau gleich. Das bedeutet, dass die gesamte Umsatzsteuer der Rechnung bis zum 15. des Folgemonats ans Finanzamt abgeführt werden muss, egal ob bereits Teilzahlungen eingegangen sind oder nicht. In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sollte der Gesamtbetrag der Rechnung als einzelner Posten aufgeführt werden.
Sollbesteuerung bei Ausgaben
Sie können bei der Besteuerung von Ausgaben zwischen zwei Methoden wählen:
- Rechnungsdatum: Geben Sie die Umsatzsteuer im Abrechnungszeitraum an, in dem die Rechnung erstellt wurde – unabhängig davon, wann Sie sie bezahlen. Beispiel: Eine Rechnung vom 15. März gehört in den März, auch wenn Sie erst im April zahlen.
- Zahlungsdatum: Geben Sie die Umsatzsteuer im Abrechnungszeitraum an, in dem Sie die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Beispiel: Sie zahlen eine Rechnung am 10. April? Dann gehört sie in den April, auch wenn sie schon im März ausgestellt wurde.
Aufgrund dieser Wahlmöglichkeit verwenden viele Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme lediglich das Eingabefeld “Datum” ohne weitere Unterscheidung. Sie haben die Freiheit, das Datum zu wählen, das für Sie am besten passt.