Pauschalierung für Kleinunternehmer 2024 einfach erklärt: Österreich
- Michael Leister
- Aktualisiert:
- Unternehmensratgeber
- Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmerpauschalierung ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für Kleinunternehmer in Österreich. Bei der Pauschalierung können Kleinunternehmer ihren Gewinn pauschal berechnen, indem sie 20% bzw. 45% ihrer Einnahmen als Betriebsausgaben vom Umsatz abziehen. Damit können sie den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren und möglicherweise viel Geld sparen. Die Grenze für die Pauschalierung wurde am 1. Jänner 2023 von 35.000 € auf 40.000 € netto angehoben.
📢 Neuigkeiten: Die Grenze für die Kleinunternehmerpauschalierung wird voraussichtlich am 1. Jänner 2025 von 40.000 € netto auf 55.000 € brutto angehoben.
Voraussetzungen für die Kleinunternehmerpauschalierung
- 2022 und davor: Sie überschreiten die maximale Umsatzgrenze von 35.000 € netto nicht.
- 📢 Seit 2023: Sie überschreiten die maximale Umsatzgrenze von 40.000 € netto nicht (Quelle: Einkommensteuergesetz 1988 § 17).
- Einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren besteht die Möglichkeit, die festgelegte Grenze um maximal 15 % zu überschreiten. Das sind jedoch nur 40.250 €, da die Grundlage hierfür trotz der Erhöhung im Jahr 2023 nur 35.000 € beträgt.
- ⚠️ Wichtiger Hinweis (unabhängig von der hier beschriebenen Pauschalierung): Falls Ihr Umsatz 35.000 € netto übersteigt, sind Sie verpflichtet, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen. Weitere Informationen: Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
- Die Kleinunternehmerpauschalierung kann unabhängig davon verwendet werden, ob die Kleinunternehmerregelung genutzt wird. Vereinfach gesagt: Selbst wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen, können Sie die Pauschalierung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die genannten Grenzen einhalten.
- Auslandsumsätze sowie nicht steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen werden nicht in die genannten Grenzen einbezogen. Stattdessen wird die Pauschale begrenzt.
Deckelung der maximalen Kleinunternehmerpauschalierung
Seit 2023 gelten erhöhte Maximalbeträge für die Kleinunternehmerpauschalierung. Die Umsatzsteuergrenze für die Kleinunternehmerpauschalierung wurde von 35.000 € auf 40.000 € erhöht, was einen erhöhten Maximalbetrag zur Folge hat. Quelle: Einkommensteuergesetz 1988 § 17
Einfach ausgedrückt: Sie können von dieser Erhöhung profitieren, da Sie die Pauschalierung bis zu einem höheren Umsatz nutzen können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie ab einem Umsatz von 35.000 € trotzdem verpflichtet sind, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen.
Es gelten aktuell folgende Prozentsätze und Maximalbeträge:
Unternehmen | Pauschale | Maximal Betrag |
---|---|---|
Warenumsätze | 45% | 18.900 € |
Dienstleistungen | 20% | 8.400 € |
Wenn ein Betrieb nicht ausschließlich Dienstleistungen erbringt, entscheidet die Tätigkeit mit den höheren Betriebseinnahmen über den Pauschalsatz.
Wann ist die Kleinunternehmerpauschalierung hilfreich?
Die Kleinunternehmerpauschalierung kann besonders nützlich sein, wie wir anhand eines Praxisbeispiels des Softwareentwicklers Lukas erklären wollen. Lukas hat viele kleine Ausgaben, wie zum Beispiel seine Handyrechnung und Kosten für Programme wie Word. Anstatt jede Rechnung zu sammeln und alle Ausgaben genau aufzulisten, kann Lukas einfach sagen, dass er 20 % seines Umsatzes pauschal als Ausgaben verwenden möchte (20% da sein Unternehmen als Dienstleistungsbetrieb gilt). Es spielt keine Rolle, ob seine tatsächlichen Ausgaben niedriger sind.
Angenommen, Lukas erzielte in diesem Jahr einen Umsatz von 20.000 €. Er kann mithilfe der Kleinunternehmerpauschalierung nun einfach angeben, dass er Ausgaben in Höhe von 4.000 € hatte. Das erspart ihm viel Verwaltungsaufwand, da er nicht jede Rechnung einzeln sammeln muss. Und es wird noch besser: Wenn Lukas tatsächlich weniger als 4.000 € Ausgaben in diesem Jahr hatte, profitiert er davon doppelt. Denn: Die pauschal angenommenen Kosten werden automatisch als Ausgaben betrachtet, somit muss er von diesem Betrag auch keine Sozialversicherung oder Einkommensteuer abführen. Alle tatsächlichen Ausgaben müssen von den bereits versteuerten Einnahmen (plus den unversteuerten pauschalen Ausgaben) beglichen werden.
Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten und die kleine oder große Arbeitsplatzpauschale nutzen, können Sie auch diese zusätzlich zur Pauschalierung vom Gewinn abziehen. Gleiches gilt für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel. Es muss jedoch glaubhaft gemacht werden können, dass eine betriebliche Nutzung stattfindet.
Die Vorteile der Kleinunternehmerpauschalierung
- Verwaltungsvereinfachung: Keine Verpflichtung zur Dokumentation der Ausgaben
- Mögliche Steuererleichterung: Unter den hier erklärten Umständen kann es sein, dass Sie sich mit der Kleinunternehmerpauschalierung viel Geld ersparen.
Welche weiteren Kosten können abgezogen werden, um den Gewinn zu verringern?
- Pflichtversicherungsbeiträge (Sozialversicherung)
- Gewinnfreibetrag (seit 2024 15%, maximal 4.950,00 €)
- Kleine (300 €) und große Arbeitsplatzpauschale (1.200 €)
- 50 % der Kosten für Öffi-Ticket
Beispielrechnung mit der Kleinunternehmerpauschalierung 2024
In unserem Beispiel nehmen wir an, dass ein Dienstleistungsbetrieb 30.000,00 € Umsatz im Jahr 2024 erwirtschaftet, die Ausgaben belaufen sich auf 3.000,00 €. Auf den ersten Blick lässt sich durch die Kleinunternehmerpauschalierung eine Ersparnis von 4.178,07 € erzielen. Jedoch ist Vorsicht geboten: Davon müssen noch die Ausgaben abgezogen werden. Diese belaufen sich auf 3.000,00 €, wodurch sich eine Gesamtersparnis von 1.178,07 € ergibt. Wenn Sie nicht von der Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer Gebrauch machen, haben Sie im besten Fall die Möglichkeit, noch 20% USt. der 3.000,00 € zurückzuerhalten, was 500,00 € entspräche. Insgesamt würde sich die maximale Ersparnis in diesem Fall auf 678,07 € belaufen.
Das zeigt: Je weniger Ausgaben Sie haben, desto mehr können Sie von der Pauschalierung profitieren.
Pauschalierung (20%) | E/A Rechnung | |
---|---|---|
Umsatz | 30.000,00 € | 30.000,00 € |
Ausgaben | - | -3.000,00 € |
Pauschalierung | -6.000,00 € | - |
Sozialversicherung (26,83 %) | -6.439,20 € | -7.244,10 € |
Unfallversicherung | -136,20 € | -136,20 € |
Gewinn | 17.424,60 € | 19.619,70 € |
Gewinnfreibetrag 15 % | -2.613,69 € | -2.942,96 € |
weitere Grundlage für die Berechnung | 14.810,91 € | 16.676,75 € |
Einkommensteuer mit 2024 Tarif | -398,98 € | -772,15 € |
weitere Grundlage für die Berechnung | 14.411,93 € | 15.904,60 € |
Netto-Betrag | 23.025,62 € | 18.847,55 € |
* Der Gewinnfreibetrag wurde 2022 von 13 % auf 15 % erhöht.
Lassen Sie uns nun ein Beispiel betrachten, bei dem wir alle Grenzen optimal nutzen und keine Ausgaben haben:
Pauschalierung (20%) | E/A Rechnung | |
---|---|---|
Umsatz | 40.000,00 € | 40.000,00 € |
Ausgaben | - | 0,00 € |
Pauschalierung | -8.000,00 € | - |
Sozialversicherung (26,83 %) | -8.585,60 € | -10.732,00 € |
Unfallversicherung | -136,20 € | -136,20 € |
Gewinn | 23.278,20 € | 29.131,80 € |
Gewinnfreibetrag 15 % | -3.491,73 € | -4.369,77 € |
weitere Grundlage für die Berechnung | 19.786,47 € | 24.762,03 € |
Einkommensteuer mit 2024 Tarif | -1.394,09 € | -2.783,61 € |
weitere Grundlage für die Berechnung | 18.392,38 € | 21.978,42 € |
Netto-Betrag | 29.884,11 € | 26.348,19 € |
In diesem extremen Beispiel, bei einem Umsatz von 40.000,00 € und keinerlei Ausgaben, könnten Sie durch die Verwendung der Pauschalierung 3.535,92 € mehr auf Ihrem Konto haben, im Vergleich zur herkömmlichen Einnahmen-Ausgaben Rechnung.
Wichtiger Hinweis zur Kleinunternehmerpauschalierung
Wenn ein Unternehmer von der Pauschalierung zur Einnahmen-Ausgaben Rechnung wechselt, darf er die Pauschalierung erst nach Ablauf von 3 Wirtschaftsjahren erneut in Anspruch nehmen. Sie können frei wählen, ob Sie die Kleinunternehmerpauschalierung nutzen möchten oder nicht. Einmal alle fünf Jahre haben Sie die Möglichkeit, die genannte Grenze um höchstens 15% zu überschreiten, und dennoch die Vorteile in Anspruch zu nehmen. Diese Grenze inklusive der 15% liegt jedoch nur bei 40.250 €, da die Grundlage hierfür trotz der Erhöhung im Jahr 2023 35.000 € beträgt.
Fazit: Kleinunternehmerpauschalierung
Die Kleinunternehmerpauschalierung ist besonders für kleine Unternehmen und Selbstständige nützlich, die viele kleine Ausgaben haben oder insgesamt weniger Ausgaben als den angenommenen Pauschalbetrag haben. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu vereinfachen, finanziell zu entlasten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Falls Sie die Grenze zur Kleinunternehmerregelung überschreiten, haben Sie die Möglichkeit, stattdessen die Basispauschalierung zu nutzen, die bei 12% (bzw. in Ausnahmefällen bei 6%) liegt.
Häufig gestellte Fragen zur Kleinunternehmerpauschalierung
Was ist die Pauschalierung für Kleinunternehmer?
Die Pauschalierung ist eine steuerliche Vereinfachung für Kleinunternehmer in Österreich. Sie ermöglicht eine einfachere Gewinnermittlung und reduziert die Verwaltungspflichten.
Sind Auslandsumsätze in die Umsatzgrenze einzubeziehen?
Ab der Veranlagung 2021 werden Auslandsumsätze nicht mehr in die Umsatzgrenze einbezogen, was die Anwendung der Pauschalierung erleichtert.
Wie wird der Gewinn bei der Pauschalierung ermittelt?
Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz der Betriebseinnahmen und den pauschal ermittelten Betriebsausgaben. Die Pauschale beträgt 20 % der Betriebseinnahmen für Dienstleistungsbetriebe und 45 % für produzierende Unternehmen.
Gibt es Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften?
Ja, auch Mitunternehmerschaften können die Pauschalierung nutzen, solange die Gesamtumsätze der Mitunternehmerschaft die Grenze von 35.000 € (ab 2023 40.000 €) nicht überschreiten.
Kann ich frei wählen, ob ich die Pauschalierung nutze?
Ja, Kleinunternehmer haben die Wahl, die Pauschalierung zu nutzen oder eine andere Gewinnermittlungsmethode wie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu verwenden. Ein Wechsel zur Pauschalierung ist erst nach Ablauf von 3 Wirtschaftsjahren wieder möglich.
Wie erfolgt die Geltendmachung der Pauschalierung in der Steuererklärung?
Die Pauschalierung kann im Formular E1a-K der Steuererklärung angegeben werden.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich, wenn ich mehrere Betriebe habe?
Wenn Sie mehrere Betriebe haben, können Sie wählen, ob Sie für einen oder beide Betriebe von der Pauschalierung Gebrauch machen. Dabei sind nur die betrieblichen Einkünfte in die Umsatzgrenze einzubeziehen. Nicht betriebliche Einkünfte, wie etwa aus Vermietung, werden nicht berücksichtigt.