Buchhaltung in Österreich: Ist das Valuta- oder Buchungsdatum entscheidend? 🇦🇹

Buchhaltung: Ist das Buchungsdatum oder Valutadatum entscheidend?

Fragen Sie sich, ob in Österreich das Valuta- oder Buchungsdatum bei Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen zu beachten ist?

Vielleicht haben Sie zum Jahreswechsel am 30.12.2023 noch schnell eine Überweisung getätigt und sehen bereits den aktualisierten Kontostand. Obwohl das Valutadatum den 30.12.2023 anzeigt, wird auf Ihrem Kontoauszug das Buchungsdatum 02.01.2024 angeführt. Doch welches Datum ist hier entscheidend?

Nutzen Sie als Einnahmen-Ausgaben-Rechner in Österreich die Ist-Besteuerung, so ist das Valutadatum für Sie entscheidend. So hat der unabhängige Finanzsenat in Österreich im Jahr 2010 entschieden (Berufungsentscheidung unabhängiger Finanzsenat).

Sie müssen sich also keine Sorgen machen, wenn Ihre kürzlich getätigte Überweisung ein Buchungsdatum im nächsten Jahr hat. Entscheidend für die tatsächliche Abwicklung ist das Valutadatum.

Was ist das Valutadatum?

Das Valutadatum gibt an, wann das Geld für Sie tatsächlich zur Verfügung steht. Es gibt Aufschluss darüber, wann Zahlungseingänge und Abbuchungen wertmäßig realisiert werden. Die Valuta spiegelt den tatsächlichen Kontostand wider und ist somit aussagekräftiger als das Buchungsdatum. (Quellen: SparkasseVolksbank Raiffeisenbank)

Unterschied zwischen Valutadatum und Buchungsdatum

Das Buchungsdatum zeigt den Tag an, an dem ein Zahlungsvorgang im Banksystem erfasst und verarbeitet wird. Da dies von Bank zu Bank unterschiedlich sein kann, steht Ihnen das Geld nicht automatisch zur Verfügung. Es kann also vorkommen, dass Sie die Buchung auf dem Kontoauszug sehen, während das Valutadatum zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt – oder umgekehrt.

Fazit


Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist das Datum der Bezahlung (= Valutadatum) für Sie ausschlaggebend.
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Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder die WKO. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben oder eine Funktion in unserem Rechnungsprogramm vermissen, dann wenden Sie sich bitte unter hallo@kalkuel.at an uns.
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