Rechnung schreiben 2024 in Österreich

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Junger Unternehmer (Freelancer) erstellt konzentriert eine Rechnung auf einem Laptop von Zuhause.

Rechnungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Geschäftsprozesses. Sie dienen als rechtlicher Beleg und sind unerlässlich für die ordnungsgemäße Dokumentation von Geschäftsabschlüssen. In Österreich gibt es bestimmte Anforderungen und Vorschriften, die bei der Erstellung von Rechnungen zu beachten sind. Wir bieten Ihnen Vorlagen und Muster, teilen wertvolle Tipps und empfehlen Ihnen ein geeignetes Programm für die einfache und korrekte Erstellung Ihrer Rechnungen.

Pflichtangaben einer Rechnung bis 400 Euro in Österreich

  1. Unternehmensdetails: Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. Leistungen: Dienstleistungen oder Produkte mit Bezeichnung und Menge
  4. Gesamtbetrag: Nettobetrag inklusive Umsatzsteuer in einer Summe
  5. Angabe des Steuersatzes: Falls Sie Kleinunternehmer sind, können Sie stattdessen auch den Hinweis zur Steuerbefreiung nutzen: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
  6. Lieferdatum/Leistungszeitraum: Alternativ können Sie auch den Hinweis “Rechnungsdatum ist gleich Liefer- bzw. Leistungsdatum” verwenden

Pflichtangaben einer Rechnung über 400 Euro

Bei einem Rechnungsbetrag über 400 Euro müssen zusätzlich zu den oben genannten Elementen folgende weitere Pflichtangaben enthalten sein:

  1. Fortlaufende Rechnungsnummer: Eindeutige Kennzeichnung (Beispiel: RE-2024-003)
  2. Kundeninformationen: Name und Anschrift des Kunden
  3. Ihre UID Nummer oder Steuernummer: Wenn Sie als Kleinunternehmer keine UID Nummer haben, ist stattdessen die Angabe Ihrer Steuernummer auf der Rechnung erforderlich.
  4. Rechnungsbetrag ohne USt.: Der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer muss separat aufgeführt werden.
  5. Separater Ausweis des Steuerbetrags: Wenn keine Steuern anfallen, sollten Sie stattdessen den Grund angeben. Beispiele:
    • Innergemeinschaftlichen Lieferung: “Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6 Abs. 1 UStG.”
    • Reverse Charge: “Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System gem. §19 UStG).”
    • Kleinunternehmerregelung: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.”

Weitere Pflichtangabe bei Rechnungen über 10.000 Euro

  1. UID Nummer des Kunden: Bei Rechnungsbeträgen über 10.000 Euro muss zusätzlich die UID Nummer des Kunden auf der Rechnung angegeben werden.

Wichtig zu beachten bei Rechnungen mit Reverse Charge System oder innergemeinschaftlichen Lieferungen

Unabhängig vom Rechnungsbetrag ist es erforderlich, dass bei Rechnungen mit Reverse-Charge-System oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die UID-Nummer des Kunden angegeben wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei diesen beiden Formen die Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung nicht zulässig ist.

Um eine ordnungsgemäße Rechnung zu gewährleisten, fügen Sie außerdem den entsprechenden Satz zur Rechnung hinzu:

  • Reverse Charge: “Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System gem. §19 UStG).”
  • Innergemeinschaftlichen Lieferung: “Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6 Abs. 1 UStG.”
Überprüfung der UID Nummer

Sie sind verpflichtet, die Richtigkeit und Zugehörigkeit der UID Nummer des Kunden zu überprüfen. Dies können Sie leicht und kostenfrei durch eine Abfrage unter folgendem Link erledigen: Kostenlose Überprüfung UID Nummer

Erforderliche Informationen für im Firmenbuch eingetragen Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist, beispielsweise als eingetragenes Unternehmen (e.U.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und ähnliche Rechtsformen, sind zusätzliche Angaben zu machen:

  • Firmenname und Rechtsform
  • Firmensitz
  • Zuständiges Firmenbuchgericht
  • Firmenbuchnummer

Rechnungsvorlage zum Download im Word-Format

Hier finden Sie kostenlose und frei verwendbare Vorlagen für Rechnungen. Eine wurde speziell für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG erstellt, die andere ist für alle Einzelunternehmer geeignet. Sie können diese Vorlagen auch perfekt für Ihre Angebote nutzen!

Laden Sie einfach die entsprechende Vorlage herunter und passen Sie sie an Ihre Bedürfnisse an. Geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein, fügen Sie die Details zu den erbrachten Dienstleistungen oder Produkten hinzu, und schon sind Sie bereit, Ihre Rechnung an Ihre Kunden zu senden.

Tipps für Selbstständige

Das Schreiben einer Rechnung kann tatsächlich sehr einfach sein. Eine Software wie kalkül hilft, Zeit zu sparen und ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Mit wenigen Klicks können Sie Rechnungen erstellen und diese per Knopfdruck versenden. Falls Sie jedoch entscheiden, auf die Verwendung eines Rechnungsprogramms zu verzichten, gibt es einige wichtige Dinge, die Sie beachten sollten:

  • Erforderliche Rechnungsbestandteile: Eine Rechnung muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Wir empfehlen, die Informationsseite der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zu nutzen. Die passende Seite der WKO finden Sie unter diesem Link.
  • Rechnungen und Fälligkeitsdatum: Es ist wichtig, Ihre Rechnungen und deren Fälligkeitsdatum im Auge zu behalten, um eine pünktliche Bezahlung sicherzustellen.
  • Überwachung von Zahlungen: Regelmäßige Überprüfungen sind notwendig, um festzustellen, ob Zahlungen verspätet oder überfällig sind.
  • Einnahmen und Ausgaben erfassen: Die genaue Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben ist entscheidend, um Ihre finanzielle Situation im Blick zu behalten und Ihre Steuern korrekt zu berechnen.
  • Einkommensteuererklärung: Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres über das Finanz-Online-Portal einzureichen. Sehen Sie sich auch weitere Informationen zu den Fristen an.
  • Umsatzsteuervoranmeldung: Die Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie eigenverantwortlich erledigen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Steuersenkungsmöglichkeiten: Informieren Sie sich über legale Möglichkeiten zur Senkung Ihrer Steuerbelastung. Dies kann Ihre finanzielle Situation erheblich verbessern.

Fazit: Rechnungsprogramm nutzen

Beim Schreiben einer Rechnung ist es entscheidend, die gesetzlichen Pflichtangaben zu beachten. Diese variieren je nach Rechnungsbetrag: bis 400 Euro, bis 10.000 Euro und über 10.000 Euro. Besonders bei Rechnungen mit Reverse-Charge-System oder innergemeinschaftlichen Lieferungen gibt es spezielle Anforderungen. Auch der Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer und zusätzliche Informationen für Unternehmen, die im Firmenbuch eingetragen sind, dürfen nicht fehlen. Es ist außerdem wichtig, die Fristen für die Einkommensteuererklärung und die Umsatzsteuervoranmeldung einzuhalten. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater hinzu, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist. Ein Rechnungsprogramm wie kalkül unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten und Rechnungen schnell und effizient zu erstellen. Aktuell ist kalkül zu 100% kostenlos für österreichische Unternehmer.

LinkedIn Michael Leister
Gründer

Michael ist Gründer von kalkül. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Leben von österreichischen Klein- und Einzelunternehmer zu vereinfachen.