Rechnungsvorlage Österreich
- Michael Leister
- Aktualisiert:
- Unternehmensratgeber
- Rechnungen & Buchhaltung

Hier finden Sie zwei Rechnungsvorlagen für Österreich. Eine wurde speziell für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG erstellt, die andere ist für alle Einzelunternehmer geeignet, unabhängig von ihrer Größe. Beide Vorlagen stehen kostenlos zum Download zur Verfügung.
Rechnungsvorlage Österreich als Word herunterladen
Diese speziell für Österreich gestalteten Rechnungsvorlagen helfen Ihnen, schnell und einfach professionelle Rechnungen zu erstellen. Laden Sie die Vorlage herunter, passen Sie sie an Ihre Bedürfnisse an, fügen Sie Ihre Unternehmensdaten und die Details zu den erbrachten Leistungen oder Produkten hinzu – und schon können Sie Ihre Rechnung an den Kunden senden.

Diese Rechnungsvorlage ist perfekt für Einzelunternehmer und Freiberufler, die jährlich mehr als 55.000,00 € Umsatz machen.

Speziell für Kleinunternehmer aus Österreich erstellt. Einfach, leicht zu bearbeiten und anzupassen. Perfekt auch als Angebotsvorlage!
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen (bis 400,00 € brutto)
Rechnungen bis 400,00 € werden in Österreich als Kleinbetragsrechnung bezeichnet. Sie erfordern deutlich weniger Pflichtangaben als normale Rechnungen:- Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Dienstleistungen/Produkte mit genauer Bezeichnung und Menge
- Gesamtbetrag (brutto)
- Steuersatz (USt.): Falls Sie Kleinunternehmer sind, nutzen Sie den Hinweis zur Steuerbefreiung: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
- Lieferdatum/Leistungszeitraum: Alternativ kann der Hinweis “Rechnungsdatum ist gleich Liefer- bzw. Leistungsdatum” verwendet werden.
Pflichtangaben Rechnung Kleinunternehmer Österreich
Seit dem 1. Jänner 2025 gelten für Kleinunternehmer vereinfachte Regeln:- Solange Ihr Jahresumsatz die Grenze von 55.000,00 € nicht überschreitet, dürfen Sie unabhängig vom Rechnungsbetrag eine Kleinbetragsrechnung (siehe oben) ausstellen.
- Bei Überschreitung der Umsatzgrenze bleibt die vereinfachte Rechnungsausstellung nur für Rechnungen bis 400,00 € (brutto) gültig.
Quelle: WKO
Pflichtangaben für normale Rechnungen (ab 400,00 € brutto)
Bei einem Rechnungsbetrag über 400,00 € müssen zusätzlich zu den oben genannten Elementen folgende weitere Pflichtangaben enthalten sein:- Fortlaufende Rechnungsnummer: mit eindeutige Kennzeichnung (Beispiel: RE-2025-003)
- Name und Anschrift des Kunden
- Ihre UID-Nummer: Sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
- Gesamtbetrag (netto): Der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer muss separat aufgeführt werden.
- Separater Ausweis des Steuerbetrags: Wenn keine Steuern anfallen, muss stattdessen der Grund angegeben werden. Beispiele:
- Innergemeinschaftlichen Lieferung: “Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6 Abs. 1 UStG.”
- Reverse Charge: “Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System gem. §19 UStG).”
- Kleinunternehmerregelung: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.”
Weitere Pflichtangabe bei Rechnungen ab 10.000,00 € Euro
- UID-Nummer des Kunden: Bei Rechnungsbeträgen über 10.000,00 € muss zusätzlich die UID-Nummer des Kunden auf der Rechnung angegeben werden.
Wichtig zu beachten bei Rechnungen mit Reverse Charge System oder innergemeinschaftlichen Lieferungen
Unabhängig vom Rechnungsbetrag ist es erforderlich, dass bei Rechnungen mit Reverse-Charge-System oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die UID-Nummer des Kunden angegeben wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei diesen beiden Formen die Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung nicht zulässig ist.
Um eine ordnungsgemäße Rechnung zu gewährleisten, fügen Sie außerdem den entsprechenden Satz zur Rechnung hinzu:
- Reverse Charge: “Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System gem. §19 UStG).”
- Innergemeinschaftlichen Lieferung: “Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6 Abs. 1 UStG.”
Die UID-Nummer des Kunden müssen Sie stets auf Richtigkeit überprüfen. Nutzen Sie dafür die kostenfreie Abfrage bei der EU oder anderen offiziellen Stellen.
Erforderliche Informationen für im Firmenbuch eingetragen Unternehmen
Wenn Ihr Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist, beispielsweise als eingetragenes Unternehmen (e.U.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und ähnliche Rechtsformen, sind zusätzliche Angaben zu machen:
- Firmenname und Rechtsform
- Firmensitz
- Zuständiges Firmenbuchgericht
- Firmenbuchnummer
Weitere Informationen zu den Bestandteilen einer Rechnung finden Sie auf dem Ratgeber der WKO sowie in unserem vollständigen Überblick über Pflichtangaben. Nutzen Sie Vorlagen oder Muster, um sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen den österreichischen Anforderungen entsprechen. So sparen Sie Zeit und vergessen keine wichtigen Details.