Rechnungsvorlage Österreich

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Rechnungsvorlage (Screenshot) einer Rechnung aus Österreich.

Hier finden Sie zwei Rechnungsvorlagen für Österreich. Eine wurde speziell für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG erstellt, die andere ist für alle Einzelunternehmer geeignet, unabhängig von ihrer Größe. Beide Vorlagen stehen Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung.

Rechnungsvorlage Österreich als Word herunterladen

Diese Rechnungsvorlagen wurden speziell für Österreich entworfen, sind schön gestaltet und helfen dabei, professionelle Rechnungen schnell und einfach zu erstellen. Laden Sie einfach die entsprechende Vorlage herunter und passen Sie sie an Ihre Bedürfnisse an. Geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein, fügen Sie die Details zu den erbrachten Dienstleistungen oder Produkten hinzu, und schon sind Sie bereit, Ihre Rechnung an Ihre Kunden zu senden.

Pflichtangaben einer Rechnung bis 400 Euro in Österreich

  1. Unternehmensdetails: Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. Leistungen: Dienstleistungen oder Produkte mit Bezeichnung und Menge
  4. Gesamtbetrag: Nettobetrag inklusive Umsatzsteuer in einer Summe
  5. Angabe des Steuersatzes: Falls Sie Kleinunternehmer sind, können Sie stattdessen auch den Hinweis zur Steuerbefreiung nutzen: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
  6. Lieferdatum/Leistungszeitraum: Alternativ können Sie auch den Hinweis “Rechnungsdatum ist gleich Liefer- bzw. Leistungsdatum” verwenden

Pflichtangaben einer Rechnung über 400 Euro

Bei einem Rechnungsbetrag über 400 Euro müssen zusätzlich zu den oben genannten Elementen folgende weitere Pflichtangaben enthalten sein:

  1. Fortlaufende Rechnungsnummer: Eindeutige Kennzeichnung (Beispiel: RE-2024-003)
  2. Kundeninformationen: Name und Anschrift des Kunden
  3. Ihre UID Nummer oder Steuernummer: Wenn Sie als Kleinunternehmer keine UID Nummer haben, ist stattdessen die Angabe Ihrer Steuernummer auf der Rechnung erforderlich.
  4. Rechnungsbetrag ohne USt.: Der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer muss separat aufgeführt werden.
  5. Separater Ausweis des Steuerbetrags: Wenn keine Steuern anfallen, sollten Sie stattdessen den Grund angeben. Beispiele:
  • Innergemeinschaftlichen Lieferung: “Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6 Abs. 1 UStG.”
  • Reverse Charge: “Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System gem. §19 UStG).”
  • Kleinunternehmerregelung: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.”

Weitere Pflichtangabe bei Rechnungen über 10.000 Euro

  1. UID Nummer des Kunden: Bei Rechnungsbeträgen über 10.000 Euro muss zusätzlich die UID Nummer des Kunden auf der Rechnung angegeben werden.

Wichtig zu beachten bei Rechnungen mit Reverse Charge System oder innergemeinschaftlichen Lieferungen

Unabhängig vom Rechnungsbetrag ist es erforderlich, dass bei Rechnungen mit Reverse-Charge-System oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die UID-Nummer des Kunden angegeben wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei diesen beiden Formen die Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung nicht zulässig ist.

Um eine ordnungsgemäße Rechnung zu gewährleisten, fügen Sie außerdem den entsprechenden Satz zur Rechnung hinzu:

  • Reverse Charge: “Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System gem. §19 UStG).”
  • Innergemeinschaftlichen Lieferung: “Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6 Abs. 1 UStG.”
Überprüfung der UID Nummer

Sie sind verpflichtet, die Richtigkeit und Zugehörigkeit der UID Nummer des Kunden zu überprüfen. Dies können Sie leicht und kostenfrei durch eine Abfrage unter folgendem Link erledigen: Kostenlose Überprüfung UID Nummer

Erforderliche Informationen für im Firmenbuch eingetragen Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist, beispielsweise als eingetragenes Unternehmen (e.U.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und ähnliche Rechtsformen, sind zusätzliche Angaben zu machen:

  • Firmenname und Rechtsform
  • Firmensitz
  • Zuständiges Firmenbuchgericht
  • Firmenbuchnummer

Weitere Informationen zu den Bestandteilen einer Rechnung finden Sie auf dem Ratgeber der WKO. Nutzen Sie Vorlagen oder Muster, um sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen den österreichischen Anforderungen entsprechen. So sparen Sie Zeit und vergessen keine wichtigen Details.

LinkedIn Michael Leister
Gründer

Michael ist Gründer von kalkül. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Leben von österreichischen Klein- und Einzelunternehmer zu vereinfachen.