Rechnungsvorlage Österreich 🇦🇹

Durchbesprechung und Überprüfung einer Rechnungsvorlage aus Österreich

Hier finden Sie zwei Rechnungsvorlagen für Österreich. Eine wurde speziell für Kleinunternehmer (gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG) erstellt, die andere ist für alle Einzelunternehmer geeignet, unabhängig von ihrer Größe. Beide Vorlagen stehen Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Rechnungsvorlage Österreich als Word herunterladen

Diese Rechnungsvorlagen wurden speziell für Österreich entworfen, sind schön gestaltet und können Ihnen dabei helfen, professionelle Rechnungen schnell und einfach zu erstellen. Laden Sie einfach die entsprechende Vorlage herunter und passen Sie sie an Ihre Bedürfnisse an. Geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein, fügen Sie die Details zu den erbrachten Dienstleistungen oder Produkten hinzu, und schon sind Sie bereit, Ihre Rechnung an Ihre Kunden zu senden.

Für Kleinunternehmer hier klicken

Diese Rechnungsvorlage wurde speziell für Kleinunternehmer aus Österreich erstellt. Einfach, leicht zu bearbeiten und anzupassen. Perfekt auch als Angebotsvorlage!

Für Einzelunternehmer hier klicken

Diese Rechnungsvorlage ist perfekt für Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler, aus Österreich die kein Kleinunternehmen mehr sind. Auch sie kann perfekt als Vorlage für ein Angebot genutzt werden!

Mehr Effizienz, weniger Aufwand: Ein einfaches Rechnungsprogramm statt Vorlagen

Mit unserem einfachen & kostenlosen Rechnungsprogramm können Sie genau diese Vorlage verwenden und Zeit bei der Erstellung von Angeboten und Rechnungen sparen.

Bestandteile einer Kleinbetragsrechnung in Österreich (Rechnungen bis 400 Euro)

  1. Unternehmensdetails: Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. Leistungen: Dienstleistungen oder Produkte mit Bezeichnung und Menge
  4. Gesamtbetrag: Nettobetrag inklusive Umsatzsteuer in einer Summe
  5. Angabe des Steuersatzes: Falls Sie Kleinunternehmer sind, können Sie stattdessen auch den Hinweis zur Steuerbefreiung nutzen: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
  6. Lieferdatum/Leistungszeitraum: Alternativ können Sie auch den Hinweis “Rechnungsdatum ist gleich Liefer- bzw. Leistungsdatum” verwenden

Pflichtangaben bei Rechnungen über 400 Euro

Bei einem Rechnungsbetrag über 400 Euro müssen zusätzlich zu den oben genannten Elementen folgende weitere Pflichtangaben enthalten sein:

  1. Fortlaufende Rechnungsnummer: Eindeutige Kennzeichnung (Beispiel: RE-2024-003)
  2. Kundeninformationen: Name und Anschrift des Kunden
  3. Ihre UID Nummer oder Steuernummer: Wenn Sie als Kleinunternehmer keine UID Nummer haben, ist stattdessen die Angabe Ihrer Steuernummer auf der Rechnung erforderlich.
  4. Rechnungsbetrag ohne USt.: Der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer muss separat aufgeführt werden.
  5. Separater Ausweis des Steuerbetrags: Wenn keine Steuern anfallen, sollten Sie stattdessen den Grund angeben. Beispiele:
    • Innergemeinschaftlichen Lieferung: “Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6 Abs. 1 UStG.
    • Reverse Charge: “Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System gem. §19 UStG).
    • Kleinunternehmerregelung: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

Weitere Pflichtangabe bei Rechnungen über 10.000 Euro

  1. UID Nummer des Kunden: Bei Rechnungsbeträgen über 10.000 Euro muss zusätzlich die UID Nummer des Kunden auf der Rechnung angegeben werden.

Wichtig zu beachten bei Rechnungen mit Reverse Charge System oder innergemeinschaftlichen Lieferungen

Unabhängig vom Rechnungsbetrag ist es erforderlich, dass bei Rechnungen mit Reverse-Charge-System oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die UID-Nummer des Kunden angegeben wird. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass bei diesen beiden Formen die Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung nicht zulässig ist.

Um eine ordnungsgemäße Rechnung zu gewährleisten, fügen Sie außerdem den entsprechenden Satz zur Rechnung hinzu:

  • Reverse Charge:Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System gem. §19 UStG).
  • Innergemeinschaftlichen Lieferung:Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6 Abs. 1 UStG.
Überprüfung der UID Nummer
Sie sind verpflichtet, die Richtigkeit und Zugehörigkeit der UID Nummer des Kunden zu überprüfen. Dies können Sie leicht und kostenfrei durch eine Abfrage unter folgendem Link erledigen: Kostenlose Überprüfung UID Nummer

Erforderliche Informationen für im Firmenbuch eingetragen Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist, beispielsweise als eingetragenes Unternehmen (e.U.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und ähnliche Rechtsformen, sind zusätzliche Angaben zu machen:

  • Firmenname und Rechtsform
  • Firmensitz
  • Zuständiges Firmenbuchgerichts
  • Firmenbuchnummer

Mehr Informationen zu den Bestandteilen einer Rechnung finden Sie auf der Website der WKO. Um sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen den österreichischen Anforderungen entsprechen, ist es ratsam, Vorlagen oder Muster zu verwenden. Diese können Ihnen Zeit sparen und helfen sicherzustellen, dass keine wichtigen Informationen fehlen.

Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder die WKO. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben oder eine Funktion in unserem Rechnungsprogramm vermissen, dann wenden Sie sich bitte unter hallo@kalkuel.at an uns.
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