Vorlage: Rechnung für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
- Michael Leister
- Aktualisiert:
- Unternehmensratgeber
- Rechnungen & Steuern

Als Kleinunternehmer in Österreich dürfen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. In diesem Beitrag finden Sie eine fertige Vorlage für eine Kleinunternehmer-Rechnung sowie alle wichtigen Hinweise zu den Pflichtangaben.
Seit dem 1. Jänner 2025 können Kleinunternehmer Rechnungen auch als Kleinbetragsrechnungen ausstellen, solange der Jahresumsatz 55.000,00 € nicht überschreitet – dies gilt unabhängig vom Rechnungsbetrag.
Vorlage einer Rechnung für Kleinunternehmer, ohne Umsatzsteuer
Unsere fertige Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer in Österreich ist sofort nutzbar.
- Kein Ausweis von Umsatzsteuer
- Enthält den Pflichthinweis zur Kleinunternehmerregelung
- Einfach als Word-Dokument anpassbar

Speziell für Kleinunternehmer aus Österreich. Satz für Kleinunternehmerregelung inkludiert. Keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Welche Angaben sind Pflicht? (Kleinunternehmer)
Seit dem 1. Jänner 2025 können Kleinunternehmer ihre Rechnungen als Kleinbetragsrechnungen ausstellen, wodurch weniger Angaben notwendig sind.
Trotz der Vereinfachung empfehlen wir, die folgenden Angaben zu machen, um die Rechnung vollständig und verständlich zu halten:
- Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Ihre UID-Nummer für Kleinunternehmer: Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht ist in der Regel keine UID-Nummer erforderlich. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie die EU-weite Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
- Name und Anschrift des Kunden
- UID-Nummer des Kunden: Nur bei Reverse Charge, innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie Rechnungen über 10.000,00 €.
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer: mit eindeutige Kennzeichnung (Beispiel: RE-2025-003)
- Lieferdatum/Leistungszeitraum: Alternativ können Sie auch den Hinweis “Rechnungsdatum ist gleich Liefer- bzw. Leistungsdatum” verwenden.
- Dienstleistungen/Produkte mit genauer Bezeichnung und Menge
- Gesamtbetrag (brutto = netto)
- Satz für Kleinunternehmer: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
👉 Einen vollständigen Überblick mit allen Pflichtangaben finden Sie hier: Pflichtangaben für Rechnungen in Österreich
Welcher Satz muss bei Kleinunternehmer auf die Rechnung?
Wenn Sie Kleinunternehmer sind und keine Umsatzsteuer ausweisen möchten, fügen Sie folgenden Satz zur Rechnung hinzu:
Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Steuerliche Konsequenzen vermeiden
- Keine Umsatzsteuer ausweisen: Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, sonst muss diese ans Finanzamt abgeführt werden. Vermeiden Sie das unbedingt!
- Fehler korrigieren: Bereits ausgestellte Rechnungen mit Umsatzsteuer müssen korrigiert werden.
- Tipp: Prüfen Sie Ihre Vorlage sorgfältig, bevor Sie Rechnungen verschicken.