Musiker Rechnung schreiben – so einfach geht’s in Österreich
- Michael Leister
- Aktualisiert:
- Unternehmensratgeber
- Rechnungen & Buchhaltung

Sie haben Ihren ersten Auftritt gespielt oder eine Musikstunde gegeben – und jetzt? Dann wird es Zeit, Ihre erste Rechnung zu schreiben. Für viele angehende Musiker in Österreich ist das oft eine ungewohnte Herausforderung: Welche Angaben müssen auf die Rechnung? Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Und reicht eine einfache Word-Vorlage eigentlich aus?
In diesem Beitrag zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie als Musiker in Österreich professionell Rechnungen schreiben und dabei rechtlich auf der sicheren Seite bleiben – inklusive kostenloser Rechnungsvorlagen für Kleinunternehmer und Einzelunternehmer. So haben Sie mehr Zeit für das, was Sie lieben: die Musik.

Der erste Schritt: Der Start als selbstständiger Musiker in Österreich
Wenn Sie in Österreich als Musiker tätig werden möchten, brauchen Sie in der Regel keinen Gewerbeschein. Ihre Arbeit gilt meist als freiberuflich-künstlerisch und fällt damit nicht unter die Gewerbeordnung. Trotzdem sind einige formale Schritte notwendig: Sie müssen Ihre Tätigkeit bei dem Finanzamt melden, eine Steuernummer beantragen und Ihre Einkünfte korrekt versteuern. Musiker zählen dabei häufig zu den sogenannten „Neuen Selbstständigen“.
Geringfügige Tätigkeit: Was gilt bei kleinen Einnahmen?
Wenn Ihre jährlichen Einkünfte unter 730 € (Gewinn) liegen, gilt der sogenannte Veranlagungsfreibetrag. Das bedeutet:- Keine Einkommensteuerpflicht
- Keine verpflichtende Steuererklärung
- Keine Unternehmensanmeldung notwendig
Auch wenn Sie zusätzlich angestellt sind, dürfen Sie diese 730 € nebenbei steuerfrei verdienen. Der Umsatz kann dabei durchaus höher liegen, sofern Sie abziehbare Ausgaben (z.B. Equipment, Fahrtkosten) geltend machen können.
Trotzdem gilt: Stellen Sie in jedem Fall eine Rechnung aus, selbst wenn Sie als Privatperson nur gelegentlich tätig sind.
👉 Wichtig: Stellen Sie die Rechnung unbedingt ohne Umsatzsteuer aus.
Wann braucht es doch ein Gewerbe?
Liegt Ihre Tätigkeit nicht klar im künstlerisch-freiberuflichen Bereich, oder arbeiten Sie regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht, kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein. Es gibt keine klare Grenze, ab wann eine musikalische Tätigkeit als Gewerbe gilt – das hängt vom konkreten Einzelfall ab.Grundsätzlich gilt: Ein Gewerbe liegt dann vor, wenn Ihre Tätigkeit
- selbstständig,
- wiederholt,
- und mit der Absicht auf Gewinn ausgeübt wird.
Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) beraten – viele Beratungen der WKO sind kostenlos und auch Steuerberater bieten oft kostenlose Erstgespräche an. Mehr Infos dazu finden Sie auch hier: WKO: Unternehmer im Nebenberuf
Hinweis zur Künstlersozialabgabe
Immer wieder kursiert die Behauptung, dass es in Österreich eine Künstlersozialabgabe wie in Deutschland gibt. Das ist falsch: In Österreich gibt es keine Künstlersozialabgabe.Sozialversicherung (SVS) für Musiker in Österreich
Als selbstständiger Musiker sind Sie grundsätzlich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versicherungspflichtig – sobald Sie die jährliche Mindestverdienstgrenze von 6.613,20 € (Stand 2025) überschreiten. Die Berechnung basiert auf dem Gewinn laut Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Unabhängig vom Einkommen ist allerdings die Unfallversicherung immer verpflichtend – sie beträgt derzeit 144,84 € pro Jahr. Weitere Details und aktuelle Grenzwerte finden Sie hier: Sozialversicherung für Selbstständige
Nehmen Sie bereits vor Erreichen dieser Grenze Kontakt mit der SVS auf, um unnötige Nachzahlungen oder Verzugszinsen zu vermeiden.

Ihre erste Rechnung als Musiker schreiben
Als Musiker haben Sie bei der Gestaltung Ihrer Rechnung grundsätzlich freie Hand – solange alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten sind. Eine vollständige Checkliste finden Sie im nächsten Kapitel.Achten Sie bei der Gestaltung auf Übersichtlichkeit und klare Struktur: Weniger ist mehr. Ihre Rechnung sollte auf den ersten Blick als solche erkennbar sein – daher ist es wichtig, dass das Wort „Rechnung“ gut sichtbar auf der Rechnung vermerkt ist (z.B. als Titel).
Gestalten Sie Ihre Rechnungsvorlage passend zu Ihrem professionellen Auftritt – etwa mit eigenem Logo, Farben oder Schriftart. So hinterlassen Sie einen stimmigen Eindruck.

Musiker-Rechnung – mit oder ohne Umsatzsteuer?
Ob Sie auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen müssen, hängt davon ab, ob Sie unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen. Diese richtet sich nach Ihrem Jahresumsatz:✅ Unter 55.000 € Umsatz pro Jahr
Sie gelten als Kleinunternehmer. Das bedeutet:
- Sie stellen Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
- Sie dürfen auf keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen.
- Sie sind verpflichtet, folgenden Hinweis auf jeder Rechnung anzubringen:
Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
❌ Über 55.000 € Umsatz pro Jahr
Sobald Sie die Umsatzgrenze überschreiten:
- Sind Sie umsatzsteuerpflichtig.
- Müssen eine UID-Nummer beim Finanzamt beantragen.
- Verrechnen Sie in der Regel 20 % Umsatzsteuer.
- Hinweis: Beachten Sie auch die Toleranzregelung.

Pflichtangaben für Musiker-Rechnungen (Kurzüberblick)
Ob kleine Bar-Gigs, Unterrichtseinheiten oder größere Konzerte – als Musiker hängt die Art der Rechnung vor allem vom Rechnungsbetrag (brutto) ab:
- Kleinbetragsrechnung bis 400,00 € brutto: Für kleinere Honorare genügt eine vereinfachte Rechnung. Erforderlich sind nur die Kernangaben: Ihr Name und Ihre Adresse, Rechnungsdatum, kurze Leistungsbeschreibung, Gesamtbetrag sowie Steuersatz oder ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
- Rechnung über 400,00 € brutto: Bei höheren Beträgen müssen zusätzliche Pflichtfelder enthalten sein – darunter eine fortlaufende Rechnungsnummer, Kundendaten, gegebenenfalls UID-Nummer sowie die getrennte Ausweisung von Netto- und Steuerbetrag.
- Neue Regel ab 2025 für Kleinunternehmer: Liegt Ihr Jahresumsatz unter 55.000,00 €, können Sie auch für Beträge über 400,00 € die erleichterten Pflichtangaben nutzen.
👉 Einen vollständigen Überblick mit allen Pflichtangaben finden Sie hier: Pflichtangaben für Rechnungen in Österreich

Rechnungsvorlagen für Musiker
Viele stellen sich die Frage: Reicht eine einfache Word- oder Excel-Vorlage für die Musiker-Rechnung aus, oder sollte ich lieber ein Rechnungsprogramm verwenden? Eine Vorlage ist grundsätzlich ausreichend – vorausgesetzt, sie erfüllt alle Pflichtangaben und wird unveränderlich abgespeichert. Da das Thema der unveränderlichen Speicherung rechtlich sehr heikel ist, empfehlen wir dennoch den Einsatz eines Rechnungsprogramms. Gerade wenn es einfach zu bedienen ist, spart es Ihnen langfristig viel Zeit und Nerven.Unsere Vorlagen sind ideal für Musiker, Bands, DJs und Sänger, die eine Rechnung ausstellen müssen. Sie enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben – abgestimmt auf die Anforderungen in Österreich. Sie müssen nur noch Ihre individuellen Daten ergänzen.

Diese Vorlage ist perfekt für Musiker, die jährlich mehr als 55.000,00 € Umsatz machen.

Speziell für kleinere Musiker aus Österreich erstellt. Einfach, leicht zu bearbeiten und anzupassen.
Wir bieten auch ein kostenloses Rechnungsprogramm an, das auf die Bedürfnisse von Musikern zugeschnitten ist. Warum? Weil wir Unternehmen in Österreich aktiv unterstützen möchten. Auch wenn Sie zunächst „nur“ Rechnungen schreiben, lohnt sich die Nutzung eines Programms besonders, wenn Sie später Angebote erstellen und direkt in Rechnungen umwandeln möchten. So behalten Sie jederzeit den Überblick und sparen wertvolle Zeit.
Beispieltext für die E-Mail mit der Rechnung
Sehr geehrter [Kundenname],
vielen Dank, dass ich Sie musikalisch begleiten durfte! Im Anhang finden Sie die Rechnung für meinen Auftritt am [Datum] in [Ort].
Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ich freue mich auf eine mögliche weitere Zusammenarbeit.
Musikalische Grüße,
[Ihr Name]
[Ihre Telefonnummer, Website oder Social Media Links]

Häufige Fehler beim Schreiben einer Musiker-Rechnung
Beim Erstellen von Rechnungen als Musiker können einige Fehler schnell passieren, die unangenehme Folgen nach sich ziehen können. Vermeiden Sie daher unbedingt diese typischen Fehler:- Unvollständige Angaben: Jede Rechnung muss alle Pflichtangaben enthalten, sonst ist sie rechtlich nicht gültig und kann zu Problemen mit Kunden oder dem Finanzamt führen.
- Umsatzsteuer ausweisen, obwohl Kleinunternehmer: Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dürfen Sie keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Das Fehlen des korrekten Hinweises auf die Steuerbefreiung führt ebenfalls zu Problemen mit dem Finanzamt.
- Fehlende oder falsche Rechnungsnummer: Eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer ist Pflicht und erleichtert die Buchhaltung (außer bei Kleinbetragsrechnungen).
- Falscher Steuersatz: Achten Sie darauf, den richtigen Steuersatz (z.B. 20 % in Österreich) anzuwenden oder bei Steuerbefreiung den richtigen Hinweis anzumerken.
- Keine oder unzureichende Leistungsbeschreibung: Beschreiben Sie genau, welche Leistungen Sie erbracht haben (z.B. „Musikauftritt am 15.06.2025“).
- Fehlendes Leistungsdatum: Das Datum der Leistung (z.B. Auftrittsdatum) muss unbedingt auf der Rechnung stehen.
- Keine Regelung zu Rechten am geistigen Eigentum: Wenn Sie kreative Werke, Kompositionen oder Lizenzen verkaufen, sollten Sie klären, wer die Rechte daran hält und ob Lizenzen oder Nutzungsrechte übertragen werden.

Fazit: Professionell auftreten mit der richtigen Rechnungsvorlage
Rechnungen zu schreiben gehört auch für Musiker zum Alltag – mit dem richtigen Wissen und einer passenden Vorlage ist das jedoch kein Hexenwerk. Unsere kostenlosen Vorlagen unterstützen Sie dabei, von Anfang an rechtssicher und fehlerfrei zu arbeiten.
💡 Tipp: Langfristig lohnt sich die Nutzung eines Rechnungsprogramms. Es spart Zeit, gewährleistet rechtliche Sicherheit und hilft Ihnen dabei, Ihre Finanzen stets im Blick zu behalten.