Verzugszinsen berechnen Österreich

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Buchhalter berechnet Verzugszinsen mit einem Taschenrechner im Büro.

Um Verzugszinsen in Österreich korrekt zu berechnen, müssen die Zinssätze für verschiedene Zeiträume separat aufgelistet werden. Das ist auch im Jahr 2024 wichtig, da sich die Zinssätze geändert haben. Mit unserem Verzugszinsen-Rechner für Österreich können Sie Mahnungen erstellen, die auch vor Gericht Bestand haben. Unser Rechner ist einzigartig in Österreich und garantiert eine präzise und rechtskonforme Berechnung.

Verzugszinsen Rechner für Österreich

Art des Geschäfts

Aktuelle Verzugszinsen in Österreich

Aktuelle Verzugszinsen in Österreich variieren je nach Art des Geschäfts. Während Privatpersonen (bei Verbrauchergeschäften) mit einem Zinssatz von 4 % rechnen müssen, liegt der Zinssatz für Unternehmergeschäfte bei 13,08 %.

Art des GeschäftsVerzugszinsen
Privatpersonen (B2C)4 %
Unternehmergeschäfte (B2B)13,08 %
Hinweis Diese Zinssätze für Unternehmergeschäfte können sich jeweils am 1. Jänner und 1. Juli jedes Jahres ändern. Diese Informationen zuletzt im Juli 2024 aktualisiert.

Wie hoch dürfen Mahngebühren in Österreich sein?

Im folgenden Schnellüberblick erhalten Sie eine Zusammenfassung. Detailliertere Informationen finden Sie in den folgenden Kapiteln.

Art des GeschäftsMahngebühren
Privatpersonen (B2C)zwischen 2,50 € und 5,00 € pro Mahnung
Unternehmergeschäfte (B2B)Pauschale in Höhe von 40,00 € pro Mahnung

Geschäfte mit Verbrauchern (B2C)

Für das Schreiben einer Mahnung gibt es für Privatpersonen kein Gesetz und somit keine festgelegten Regeln zur Berechnung von Mahngebühren. Es empfiehlt sich jedoch, sich an üblichen Richtwerten von 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung zu orientieren. Im Gegensatz zu Geschäften mit Unternehmen dürfen Sie im Falle von Privatpersonen nur die tatsächlich angefallenen Kosten (beispielsweise für Material und Versand) auf den Rechnungsbetrag aufschlagen. Wenn Ihnen nachweislich höhere Kosten entstanden sind, können Sie diese natürlich ebenfalls in Rechnung stellen.

Geschäfte mit Unternehmen (B2B)

Handelt es sich um ein Geschäft zwischen Unternehmern, so sind diese durch das Zahlungsverzugsgesetz geregelt. Sie sind bei Zahlungsverzug berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40,00 € pro Mahnung zu verrechnen.

”Nach dem Zahlungsverzugsgesetz ist der Gläubiger eines Unternehmergeschäfts – sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist - berechtigt, vom Schuldner bei Zahlungsverzug jedenfalls einen Pauschalbetrag von 40 EUR für etwaige Betreibungskosten (also insbesondere Mahnspesen) zu fordern. Dieser Pauschalbetrag steht neben den Verzugszinsen zu.”

Wirtschaftskammer Österreich

Wie berechnen sich die Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte?

Für den Zahlungsverzug gelten bei Geschäften zwischen Unternehmen gesetzlich festgelegte Verzugszinsen, die 9,2 % über dem aktuellen österreichischen Basiszinssatz liegen. In folgender Tabelle haben wir Ihnen alle Basiszinssätze aufgelistet. Der aktuelle Basiszinssatz kann auf der Website der österreichische Notenbank abgerufen werden. Verzugszinsen werden abhängig von der Besteuerungsart Ihres Unternehmens (Soll- oder Ist-Besteuerung) berechnet.

”Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend.”

Unternehmensgesetzbuch

Datum Basiszinssatz Zinssatz B2B
seit 01. Juli 2024 3,88 % 13,08 %
seit 01. Jänner 2024 3,88 % 13,08 %
seit 01. Juli 2023 3,38 % 12,58 %
seit 01. Jänner 2023 1,88 % 11,08 %
seit 01. Juli 2022 -0,62 % 8,58 %
seit 01. Jänner 2022 -0,62 % 8,58 %
seit 01. Juli 2021 -0,62 % 8,58 %
seit 01. Jänner 2021 -0,62 % 8,58 %
seit 01. Juli 2020 -0,62 % 8,58 %
seit 01. Jänner 2020 -0,62 % 8,58 %
Hinweis Diese Zinssätze können jeweils am 1. Jänner und 1. Juli jedes Jahres von der österreichischen Notenbank aktualisiert werden. Diese Tabelle wurde zuletzt im Juli 2024 aktualisiert.

Beispiel: Für Rechnungen, die nach dem 1. Juli 2024 ausgestellt wurden und sich im Verzug befinden, können Verzugszinsen in Höhe von 13,08 % auf den ausstehenden Betrag in der Mahnung angegeben werden.

Sie müssen eine Mahnung schreiben?

Es gibt auch Unterschiede zwischen der Soll- und Ist-Besteuerung, die nur selten in Beiträgen und Ratgebern erwähnt werden. Alle Informationen zum Thema Mahnung schreiben, inklusive detailliertem Rechenbeispiel, finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Mahnung schreiben. So können Sie sicherstellen, dass Sie keinen Fehler machen. Alternativ empfehlen wir die Verwendung unseres einfachen und kostenlosen Rechnungsprogramms.

LinkedIn Michael Leister
Gründer

Michael ist Gründer von kalkül. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Leben von österreichischen Klein- und Einzelunternehmer zu vereinfachen.