Vorlage Rechnung für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
- Michael Leister
- Aktualisiert:
- Unternehmensratgeber
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In diesem Beitrag finden Sie eine Vorlage für eine Rechnung, die speziell für Kleinunternehmer ohne ausgewiesene Umsatzsteuer geeignet ist. Zudem beantworten wir die wichtigsten Fragen dazu, wie man als Kleinunternehmer eine Rechnung schreibt.
Vorlage einer Rechnung für Kleinunternehmer, ohne Umsatzsteuer
Diese Vorlage ist speziell für Kleinunternehmer aus Österreich. Sie enthält den notwendigen Hinweis zur Kleinunternehmerregelung. In der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Laden Sie die Vorlage ganz einfach mit einem Klick herunter.
Speziell für Kleinunternehmer aus Österreich. Satz für Kleinunternehmerregelung inkludiert. Keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Welcher Satz muss bei Kleinunternehmer auf die Rechnung?
Wenn Sie Kleinunternehmer sind und keine Umsatzsteuer ausweisen möchten, fügen Sie folgenden Satz zur Rechnung hinzu:
“Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.”
Was muss auf einer Rechnung stehen Österreich Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer in Österreich möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Rechnungen alle wichtigen Informationen enthalten. Damit Ihre Rechnungen klar und korrekt sind, dürfen folgende Angaben auf der Rechnung nicht fehlen:
- Unternehmensdetails: Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Steuernummer: Als Kleinunternehmer müssen Sie Ihre Steuernummer auf der Rechnung angeben. Diese finden Sie in Ihrem Steuerbescheid oder im Finanz Online.
- Name und Anschrift des Kunden
- Fortlaufende Rechnungsnummer: Eindeutige Kennzeichnung wie zum Beispiel: RE-2024-003
- Ausstellungsdatum
- Lieferdatum/Leistungszeitraum: Oder alternativ kann auch der Hinweis “Rechnungsdatum gleich Liefer- bzw. Leistungsdatum” verwendet werden
- Leistungen/Waren: Dienstleistungen oder Produkte mit Bezeichnung und Menge
- Gesamtbetrag der Rechnung
- Satz für Kleinunternehmer: “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
Wenn Sie trotz der Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung angeben, müssen Sie diese Steuer auch an das Finanzamt abzuführen! Vermeiden Sie das unbedingt! Falls Sie dies bereits getan haben, müssen Sie Ihre Rechnungen korrigieren.